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Das Ägyptische Fatwa-Amt

Tragen von orthopädischen Schuhen bei Riten

Ihre Frage

t körperbehindert. Sein linkes Bein ist kürzer als sein rechtes. Als Ersatz dafür benutzt er einen orthopädischen Schuh. Allah der Hocherhabene ehrte ihn mit dem Haddsch in diesem Jahr. Darf er nun den orthopädischen Schuh wie etwa beim Umlaufen der Ka´ba und Laufen zwischen Safa und Marwa tragen? Und ist er deswegen zu einer Sühneleistung verpflichtet? Wird der Schnürsenkel als genähtes Kleidungsstück betrachtet?

Antwort

Es ist dem Fragesteller in solchen Fällen gestattet, einen orthopädischen Schuh zu tragen und dessen dafür vorbereitete Schnürsenkel zu verwenden, denn dies stellt einen dringenden Notfall dar, wobei dringende Notfälle Verbotenes relativieren, und zwar auf Grund der Worte des Erhabenen:

...und ER erlegte euch nichts an Bedrängnis in der Religion auf...
(Sure 22, Vers 78)

Der Hochmajestätische sagt ferner:

...Allah will nicht, dass ER euch etwas an Bedrängnis auferlege...
(Sure 5, Vers 6)

Darüber hinaus überlieferte Amr Ibn Jahja Al-Mazini nach einer Aussage von seinem Vater, dass Allahs Gesandter (Allah segne ihn und schenke ihm Wohlergehen!) sagte: "Es gibt kein Schadenerleiden und kein Schadenzufügen – unabhängig davon, ob man einen Vorteil daraus gewinnt oder nicht."

Der Fragesteller, der den orthopädischen Schuh trägt, muss eine Sühne leisten, dass er nämlich drei Tage fastet oder sechs Bedürftige speist. Es ist ihm auch erlaubt, stattdessen jedem Bedürftigen etwa fünf ägyptische Pfund zu geben oder ein Schaf zu schlachten, und zwar in Analogie zu demjenigen, der seinen Kopf (während des Haddsch) ob einer Krankheit oder etwas Belästigendem bedeckt. Der Hocherhabene sagt:

...Wer nun aber von euch krank ist oder etwas Belästigendes auf seinem Kopf hat, dessen Sühnelesitung ist entweder Fasten, Almosen oder Opfern eines Schlachttieres...
(Sure 2, Vers 196)

Aus dem Erwähnten ergibt sich die Antwort auf die Frage.

Und Allah der Hocherhabene weiß es am besten!
 

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