Rechtsnorm für eine nach dem Tod ge...

Das Ägyptische Fatwa-Amt

Rechtsnorm für eine nach dem Tod geltende Schenkung

Ihre Frage

Der Fragesteller bittet um die Rechtsnorm für folgende Frage:

    Seine Tante mütterlicherseits möchte ihm und seinen leiblichen Geschwistern einen geringen Anteil, und zwar weniger als ein Drittel ihrer Erbmasse, zu ihren Lebzeiten schenken. Sie kam auf die Idee "Schenkungsurkunden" zu kaufen und diese auf die Namen der von ihr jeweils gewollten Beschenkten zu ihren Lebzeiten unter Bedingung auszufertigen, dass sie aus diesen Urkunden nur so lange Nutzen zieht, wie sie am Leben ist. Es ist nicht möglich, dass jemand, auf dessen Namen die Urkunden ausgeschrieben sind, die jeweiligen Urkunden oder deren Gewinne einzulösen, es sei denn nach ihrem Tod.

    Inwieweit ist nun diese Schenkung rechtsgültig?

Antwort

    Dies wird als ein Vermächtnis angesehen, da dieses nach dem Tod in Anwendung gebracht wird. Dementsprechend ist bei der Rechtsnorm eines Vermächtnisses zu berücksichtigen, dass dieses ein Drittel der Erbmasse zum Todeszeitpunkt ohne Zustimmung der Erben nicht übersteigen soll.

    Und Allah der Hocherhabene weiß es am besten!

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