BEDEUTUNG DES ARABISCHEN WORTES „AL...

Das Ägyptische Fatwa-Amt

BEDEUTUNG DES ARABISCHEN WORTES „AL-WUḌŪ’“

BEDEUTUNG DES ARABISCHEN WORTES „AL-WUḌŪ’“

Wenn wir in einer Rechtsnorm (das heißt eine von der islamischen Scharia festgesetzte und verpflichtende Bestimmung) einen Begriff aus der arabischen Sprache finden, dann gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten für die Bedeutung dieses Begriffes: eine rein sprachliche Bedeutung und eine Bedeutung im islamischen Recht. Lasst uns also einmal die beiden Möglichkeiten des arabischen Wortes „Al-Wudū’“ betrachten:
Wir beginnen mit der rein sprachlichen Bedeutung. Das arabische Wort „Al-Wuḍū’“ hat seinen Ursprung im arabischen Grundverb (Tätigkeitswort) „waḍu’a“ mit der deutschen Bedeutung „leuchten, rein sein“ und in dessen abgeleitetem Verb „waḍḍa’a“, und das bedeutet auf Deutsch „Wasser gießen“. Das Substantiv (Hauptwort) „Al-Wuḍū’“ bedeutet im Deutschen "rituelle Waschung", das heißt, indem man über bestimmte Körperteile Wasser gießt, wird man nicht nur körperlich sauber, sondern auch im übertragenen geistigen Sinn so rein, dass man sozusagen leuchtet.
Und damit kommen wir zu Bedeutung als Rechtsbegriff. Im islamischen Recht verstehen wir unter „Al-Wuḍū’“ Folgendes: Mit Wasser über das Gesicht, über die Hände und die Unterarme bis zum Ellenbogen, über einen Teil des Kopfes und über die Füße bis zu den Knöcheln streichen, und zwar mit der Absicht, die rituelle Reinheit zu erzielen. Diese genannten Körperteile sind im Quran genannt:
O ihr, die den Glauben verinnerlichen! Wenn ihr euch zum rituellen Gebet anschickt, so wascht euer Gesicht und eure Arme von den Händen bis zu den Ellbogen und benetzt euren Kopf und wascht eure Füße bis zu beiden Knöcheln!...
(Sure 5:6)
Sie beim Durchführen des Wuḍū’ zu beachten, ist Pflicht und Voraussetzung für die Rechtsgültigkeit des Wuḍū’. Darüber hinaus kann man aber noch weitere Reinigungshandlungen vornehmen; sie gelten als Sunna, also als etwas, was der Prophet Muhammad zusätzlich getan hat. Über die Einzelheiten der Durchführung des Wuḍū’ sprechen wir mit Allahs Erlaubnis in einem weiteren Artikel.
Oft benutzen die muslimischen Gelehrten der Rechtsnormen den Begriff „Al-Wuḍū’“ auch in der Bedeutung „Zustand der rituellen Reinheit“. Dieser Zustand ist Voraussetzung für die Rechtsgültigkeit des rituellen Gebets und des Umschreitens der Kacba beim Hadsch oder bei der cUmra. Über diese Anbetungshandlungen werden wir mit Allahs Erlaubnis ebenfalls in weiteren Artikeln sprechen.
Hast du nun verstanden, was Al-Wuḍū’ bedeutet? Wenn du noch Fragen hast, dann frag deine Eltern oder schick uns eine E-Mail und wir werden dir, so Allah will, gern weiterhelfen!


 

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