Rechtsnorm für das Verrichten des r...

Das Ägyptische Fatwa-Amt

Rechtsnorm für das Verrichten des rituellen Gebets auf einem Seidenteppich

Ihre Frage

Ist es zulässig, auf einem Seidenteppich das rituelle Gebet zu verrichten?

Antwort

In den beiden Sammlungen authentischer Hadithe von Al-Buchari und Muslim findet sich die Aussage von Hudhaifa Ibn Al-Yaman (möge Allah an ihm Wohlgefallen finden!), dass der Prophet (Allah segne ihn und schenke ihm Wohlergehen!) sagte: „Trinkt nicht aus Gefäßen aus Gold oder Silber und tragt weder Seide noch Seidenbrokat!“ Aus diesem Hadith erkennt man deutlich, dass das schariatische Verbot sich nur auf das Tragen von Seide und Seidenbrokat bezieht und nicht auf dessen Gebrauch als Gebetsteppich oder Ähnliches.
Auf der Grundlage des Erwähnten und dessen, was in der Frage geschildert ist, gibt es von der Scharia her nichts dagegen einzuwenden, auf einem seidenen Gebetsteppich das rituelle Gebet zu verrichten.
Und Allah weiß es am besten!

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