Tasābīh-Gebet

Das Ägyptische Fatwa-Amt

Tasābīh-Gebet

Ihre Frage

Hat der Gesandte (Allah segne ihn und schenke ihnen Wohlergehen!) das Tasābīh-Gebet für zulässig erklärt?

Antwort

Der über das Tasābīh-Gebet überlieferte Hadith wurde durch viele Überlieferungswege und von einer ganzen Reihe der Gefährten überliefert. Einige islamische Gelehrte und Hadith-Wissenschaftler veröffentlichten diesen Hadith. Der beste seiner Überlieferungswege ist der von ´Ikrima nach einer Aussage von Ibn ´Abbās (möge Allah an beiden Wohlgefallen finden!) überlieferte, in dem es heißt: „Allahs Gesandter (Allah segne ihn und schenke ihm Wohlergehen!) sagte zu Al-´Abbās Ibn ´Abdu-l-Muttalib: »O ´Abbās, mein Onkel! Soll ich dir etwas beibringen? Willst du das? Soll ich dich das rituelle Gebet lehren, das zehn Eigenschaften in sich birgt? Wenn du dieses Gebet durchführst, vergibt dir Allah deine erste Sünde, deine letze Sünde, die neue Sünde und die alte Sünde, die Sünden, die du absichtlich und die du versehentlich begangen bist, die großen und die kleinen, die offenen und die verborgenen. Du verrichtest vier Rak´as; in jeder Rak´a rezitierst du die Sure Al-Fātiha und eine andere Sure. Wenn du mit dem Rezitieren in der ersten Rak´a fertig bist, sprichst du im Stehen als Erstes 15 Mal Folgendes aus: ‚Subhāna-Llāhi wa-l-hamdu li-Llāhi wa lā ilāha illa-Llāhu wa Allāhu akbar / Allah sei ob SEINER Erhabenheit über jeden Mangel gepriesen, und der Lobpreis gebührt Allah, und es gibt keine Gottheit außer Allah und Allah ist größer!.‘ Danach verrichtest du Rukū´ und sprichst du den gleichen Tasbīh zehn Mal. Wenn du dich vom Ruku´ aufrichtest, sprichst du den gleichen Tasbīh zehnmal aus. Danach verrichtest du Sudschūd und sprichst diesen während dessen ebenfalls zehn Mal. Dann setzt du dich und sprichst ihn zehn Mal. Dann verrichtest du erneut Sudschūd und sprichst den Tasbīh zehn Mal. Danach erhebst du dich und sprichst ihn wieder zehn Mal aus. Dies sind so insgesamt fünfundsiebzig, die in jeder Rak´a gesprochen werden. Desgleichen machst du es in weiteren Gebetsabschnitten. Wenn du dieses Gebet jeden Tag verrichten kannst, dann tue es! Wenn nicht, so verrichte es einmal an jedem Freitag! Kannst du dies nicht, dann einmal im Monat! Wenn du dies auch nicht kannst, dann verrichte dieses Gebet einmal im Jahr! Machst du es nicht, so verrichte es einmal in deinem Leben!«“

Dieser Hadith wurde von Al-Buchari, Abū Dāwūd, Ibn Mādscha und, Ibn Chuzaima überliefert und von einer Gruppe der Hadith-Wissenschaftler wie Ad-Dāraqutnī und Imam Az-Zarkaschī für authentisch erklärt. An-Nawawī erklärte ihn für akzeptabel. Imam Muslim sagte: „Dieser Überlieferungsweg dieses Hadith ist der beste unter all dessen Überlieferungswegen.“

Die Schafiiten und Hanafiten sind der Meinung, dass dieses Gebet legal und erwünscht ist; gemäß einer Meinung bei den Hanbaliten gilt es als zulässig. Einige Gelehrte sind indes der Meinung, dass es unerwünscht sei, und sie bestehen darauf, dass der über dieses Gebet überlieferte Hadith schwach und dass die Art und Weise des Verrichtens dieses Gebets verschieden von den rituellen Gebeten allgemein sei. Dies wurde von Imam Ahmad überliefert und dazu neigte auch der Hadith-Wissenschaftler Ibn Hadschar in seinem Werk Al-Talchis, in dem er von Ibn Taimija überlieferte, dass der Hadith schwach sei.

Die Befürworter der ersten Meinung erwidern darauf, dass dieses Gebet auf vielen Überlieferungswegen überliefert ist, die einander bekräftigen, und dass es ebenso dadurch bekräftigt wird, dass viele Ahnen es regelmäßig verrichteten und die bloße Unterschiedlichkeit zwischen der Art und Weise des Verrichtens dieses Gebets und der normalen Art und Weise des Verrichtens der anderen Gebete seine Legitimität nicht schmälert, denn auch das Festgebet, Totengebet, Gebet bei Sonnen- und Mondfinsternis und Angstgebet werden ja auf eine unterschiedliche Weise verrichtet.
Es ist ebenso in der Scharia vorgesehen, dass eine Missbilligung nur hinsichtlich dessen erfolgt, worin Übereinstimmung erzielt wurde, wohingegen bei umstrittenen Fragen keine Vorwürfe gemacht werden. Wer also dieses Gebet regelmäßig verrichtet, besonders zu hervorgehobenen Anlässen wie den letzten Nächten des Monats Ramadan, der folgt dem Guten und der Sunna. Wer es hingegen ablehnt, und zwar als Befolgung derjenigen, die die Authentizität des Hadith leugnen, dem ist kein Vorwurf zu machen, allerdings unter der Bedingung, dass er den dieses Verrichtenden nicht missbilligt, denn bei umstrittenen Fragen werden keine Vorwürfe gemacht.
Und Allah weiß es am besten!

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