Hörbares Sprechen von Bittgebeten a...

Das Ägyptische Fatwa-Amt

Hörbares Sprechen von Bittgebeten am Grab nach Beerdigung

Ihre Frage

Wie lautet die Rechtsnorm für das hörbare Sprechen von Bittgebeten am Grab für einen Verstorbenen nach dessen Beerdigung seitens der Leichenbegeher? Denn es brach bei uns ein Streit und eine Meinungsverschiedenheit hinsichtlich dieser Frage aus.

Antwort

 Es gehört zur Sunna, dass die Leichenbegeher beim Grab nach Beerdigung eines Verstorben eine Zeitspanne stehen und Bittgebete für ihn sprechen, und zwar gemäß einem von Abū Dāwūd und Al-Ḥākim nach einer Aussage von ´Uṯmān (möge Allah an ihm Wohlgefallen finden!) überlieferten und von Al-Ḥākim für authentisch erklärten Hadith: „Der Prophet (Allah segne ihn und schenke ihm Wohlergehen!) pflegte vor dem Grab nach Beerdigung eines Verstorbenen zu stehen und zu sagen: »Bittet Allah für euren Bruder um Vergebung und um Stärkung für ihn, denn er wird gerade befragt!«“. In einem von Muslim nach einer Aussage von ´Amr Ibn Al-´Āṣ (möge Allah an ihm Wohlgefallen finden!) überlieferten Hadith sagte dieser: „Wenn ihr mich begrabt, streut Erde auf mich! Dann steht um mein Grab eine Zeitspanne, in der man ein Kamel schächtet und dessen Fleich aufteilt, damit ich mich darin durch euch eingewöhne und sehe, was ich zu den beiden Gesandten meines Herrn (damit sind die beiden Engel Munkar und Nakir gemeint) sage!“ Dies geschieht lediglich nach der Beerdigung.

Es spricht nichts dagegen, dass man vor dem Bittgebet eine kurze Ermahnung spricht, die an das Ableben und das Jenseits erinnert; denn dies beinhaltet Sympathie und Vorbereitung der Herzen für das Flehen zu Allah dem Erhabenen sowie das Umfassen der Inspiration beim Sprechen von Bittgebeten. In einem von Al-Buḫārī und Muslim überlieferten Hadith berichtet ´Alī (Allah erweise ihm Ehre!): „Wir waren bei einem Leichenbegängnis auf dem Friedhof. Da kam der Propet (Allah segne ihn und schenke ihm Wohlergehen!) zu uns. Er setzte sich und wir setzten uns um ihn. Er hatte einen Stock. Er senkte den Kopf und begann mit dem Stock auf dem Erdboden zu kratzen. Dann sagte er: »Es gibt niemanden von euch resepktive keine lebende Seele, ohne dass Allah seinen respektive ihren Platz entweder im Paradies oder in der Hölle schon vorherbestimmte und ohne dass ihr Glück oder Unglück schon vorher festgeschrieben ist.« Da fragte ein Mann: »O Gesandter Allahs, ergeben wir uns dann nicht unserem Schicksal, das auf der wohlverwahrten Tafel niedergeschrieben ist?« Da entgegnete der Prophet: »Wirkt! Denn jedem ist der Weg zu dem leicht gemacht, wofür er erschaffen wurde.«“ Imam Al-Buḫārī führte dies in seiner Sammlung authentischer Hadithe im Kapitel Die Ermahnung seitens eines Predigers und das Sitzen seiner Gefährten um sein Grab an.

Imam An-Nawawī erwähnte in seinem Werk Al-Aḏkār: „Es ist erwünscht, dass man nach Beendigung der Beerdigung neben dem Grab eine Zeitspanne sitzt, in der man ein Kamel schächtet und dessen Fleisch aufteilt, wobei die Sitzenden sich mit Quran-Rezitation, Aussprechen von Bittgebeten für den Verstorbenen, Ermahnung, Berichten von Wohltätern und Umständen der Rechtschaffenen beschäftigen. Aš-Šāfi´ī und seine Gefährten sagten: „Es ist erwünscht, dass man an ihm (Grab) etwas vom Quran rezitiert. Man sagte: „Rezitiert man den ganzen Quran, ist es gut.“

Was aber die Art und die Weise des Aussprechens von Bittgebeten für den Verstorbenen lautlos oder hörbar anbelangt, so handelt es sich hierbei um eine umfangreiche Angelegenheit, wobei Allah und SEIN Gesandter (Allah segne ihn und schenke ihm Wohlergehen!) mit Streit darüber nicht zufrieden sind. Vielmehr gehört dies zu den zu missbilligenden Neuerungen; denn zu den unerlaubten Neuerungen gehört das Einengen dessen, was Allah und SEIN Gesandter (Allah segne ihn und schenke ihm Wohlergehen!) weit machten. Schreibt nämlich Allah der Hocherhabene eine Angelegenheit unter absolutem Gesichtspunkt vor, wobei man diese auf mehr als eine Modalität durchführen kann, muss diese sowohl in deren allgemeiner Bedeutung als auch in deren Komplexität gesehen werden. Es ist ebenso nicht richtig, dass man ohne Beleg diese auf nur eine Modalität unter Ausschluss einer anderen beschränkt.

Allahs Gesandter (Allah segne ihn und schenke ihm Wohlergehen!) verbot übermäßiges Fragen und Wortverdrehungen. Er erklärte, dass es sich um Komplexität und Barmherzigkeit für die Umma handelt, wenn Allah der Erhabene über eine Angelegenheit schweigt. So sagte er (Allah segne ihn und schenke ihm Wohlergehen!) in einem von Ad-Dāraquṭnī und Anderen nach einer Aussage von Ṯa´laba Al-Ḫušani (möge Allah an ihm Wohlgefallen finden!) überlieferten und von Ibnu-ṣ-Ṣalāḥ für authentisch und von An-Nawawī für akzeptabel erklärten Hadith: „Allah der Allmächtige und Majestätische schreibt Pflichten vor, vernachlässigt sie nicht! ER erklärt Dinge für sakrosankt, verletzt diese nicht! ER setzte ebenso Grenzen, übertretet sie nicht! Ferner schweigt ER aus Barmherzigkeit euch gegenüber und nicht aus Vergesslichkeit über Dinge, sucht diese nicht!“

Ferner erklärte Allahs Gesandter (Allah segne ihn und schenke ihm Wohlergehen!) die drückende Schwere der Sünde desjenigen, der die Muslime ob dessen beharrlichen und mehrfachen Fragens einengt. So sagte er in einem von Muslim nach einer Aussage von ´Āmir Ibn Ṣa´d nach seinem Vater (möge Allah an ihm Wohlgefallen finden!) überlieferten Hadith: „Der Sündhafteste unter den Muslimen ist derjenige, der nach etwas [den Muslimen nicht Verbotenes] so oft und beharrlich fragt, bis es den Muslimen ob dessen beharrlichen Fragen verboten wird.“

Abū Huraira (möge Allah an ihm Wohlgefallen finden!) berichtete in einem von Al-Buḫārī und Muslim überlieferten Hadith: „Allahs Gesandter (Allah segne ihn und schenke ihm Wohlergehen!) hielt eine Ansprache vor uns und sagte: »O ihr Leute! Allah macht euch den Haddsch zur Pflicht, so übt den Haddsch aus!« Ein Mann fragte: »Müssen wir dies jedes Jahr tun, o Gesandter Allahs?« Er schwieg, bis der Mann die Frage dreimal wiederholt hatte. Dann sagte er: »Hätte ich Ja gesagt, wäre dies eine Pflicht für euch und ihr könntet es doch nicht erledigen.« Daraufhin fuhr er fort: »Fragt mich nicht nach dem, worüber ich geschwiegen habe! Diejenigen, die vor euch lebten, sind ob deren beharrlicher Fragen und der Meinungsverschiedenheit mit ihren Propheten zu Grunde gegangen. Was ich euch also anbefohlen habe, das befolgt, so gut es euch möglich ist! Was ich euch hingegen verboten habe, dessen enthaltet euch!«“

Das Bittgebet in Gruppen ist allerdings mit höherer Hoffnung auf dessen Annahme und Wachsamkeit des Herzen sowie umfassender für Inspiration und intensiver an Flehen und Demut vor Allah dem Erhabenen behaftet – besonders wenn es dabei eine Ermahnung gibt. In einem von At-Tirmiḏī und An-Nasāī nach einer Aussage von Ibn ´Abbās (möge Allah an beiden Wohlgefallen finden!) überlieferten und von At-Tirmiḏī für akzeptabel erklärten Hadith sagte Allahs Gesandter (Allah segne ihn und schenke ihm Wohlergehen!): „Allah hält SEINE Hand über eine Gruppe.“
Und Allah weiß es am besten!

Dies teilen:

Zusammenhängende Fatwas