Rechtsnorm für Teilhabe zweier Pers...

Das Ägyptische Fatwa-Amt

Rechtsnorm für Teilhabe zweier Personen an einem Büffelkalb als Opfertier

Ihre Frage

tsnorm für die Teilhabe zweier Personen am Kauf eines Büffelkalbes als Opfertier für das Opferfest einer jeden Person für ihre jeweilige Familie?

Antwort

Von der Scharia her ist die Teilhabe von mehr als einer bis zu sieben Personen an einer Kamelstute oder Kuh gestattet. Dies ist die Meinung der meisten Gelehrten, und zwar gemäß einem von Ahmad und At-Tirmidhi überlieferten und von An-Nasa`i und Ibn Madscha für akzeptabel erklärten Hadith nach einer Aussage von Ibn Abbas (möge Allah an beiden Wohlgefallen finden!), der sagte: "Wir waren mit Allahs Gesandten (Allah segne ihn und seine Familie und schenke ihnen Wohlergehen!) auf einer Reise. Da brach das Opferfest an. Sieben von uns hatten an einer Kuh und zehn an einem Kamel teil." Darüber hinaus überlieferten Imam Malik in seinem Werk Al-Muwata und Ahmad und Muslim und Abu Dawud und At-Tirmidhi und Ibn Madscha von Dschabir Ibn Abdullah (möge Allah an beiden Wohlgefallen finden!), der berichtete: "Wir schlachteten mit Allahs Gesandten (Allah segne ihn und seine Familie und schenke ihnen Wohlergehen!) in Al-Hudaibija eine Kamelstute als Opfertier für sieben Personen und eine Kuh ebenfalls für sieben." Imam At-Tirmidhi sagte: "Gemäß diesem Hadith handelten die Gelehrten unter den Gefährten des Propheten (Allah segne ihn und seine Familie und schenke ihnen Wohlergehen!) sowie andere." 

Aus dem Erwähnten ergibt sich die Antwort auf die gestellte Frage.

Und Allah, der Hocherhabene, weiß es am besten!

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