Rechtsnorm für Kauf eines Opfertiers zum Fest nach Gewicht
Ihre Frage
Und Allah vergelte es Ihnen mit Besserem!
Antwort
Es spricht von der Scharia nichts dagegen, dass man ein Opfertier nach Gewicht kauft und dann dessen Preis vor dem Schlachten je nach Kilogramm bezahlt. Ebenso spricht nichts dagegen, dass man die Wägegebühr entrichtet.
Aus dem Erwähnten ergibt sich die Antwort.