Rechtsnormen der gesetzlichen Warte...

Das Ägyptische Fatwa-Amt

Rechtsnormen der gesetzlichen Wartefrist einer Frau nach Beendigung einer Ehe

Ihre Frage

Wenn ein Mann gleichzeitig mit vier Frauen verheiratet ist und sich dann beispielsweise von einer von ihnen am ersten Tag des Monats widerruflich scheidet, darf er dann eine andere – an Stelle der, von der er sich geschieden hat – heiraten? 

    Hat der Mann eine Wartefrist oder soll er warten, bis die Wartefrist seiner vierten Frau, von der er sich geschieden hat, abgelaufen ist, damit er das Verbot der Zuwiderhandlung der Scharia-Regel vermeidet, nämlich Unzulässigkeit der Ehe eines Mannes mit fünf Frauen zur gleichen Zeit?
 

Antwort

    Ist ein Mann mit vier Frauen gleichzeitig verheiratet, darf er keine fünfte heiraten, bis er sich von einer von ihnen scheiden lässt und deren Wartefrist abgelaufen ist. Die gleichzeitige Ehe mit fünf oder mehr Frauen ist ihm nicht erlaubt, denn der Islam gestattet dies nicht. Mit der Wartefrist ist es genauso. Und weil die Vorschriften der Wartefrist dieselben wie bei der der Ehe sind, so bleibt die Ehe praktisch bestehen. 

Auf Grund dessen gilt Folgendes:

    Heiratet man eine fünfte Frau und eine der vier Frauen befindet sich noch in der Wartefrist, ist er de facto mit fünf Frauen verheiratet, was von der Scharia her unzulässig ist.

Aus dem Erwähnten ergibt sich die Antwort.

Und Allah, der Hocherhabene, weiß es am besten!

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