Frau verlässt Ehewohnung ohne Erlaubnis ihres Ehemannes
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Die islamische Scharia stellt die Rechte und Pflichten einer Ehe auf eine Ebene der Gegenseitigkeit. Wenn die Scharia dem Ehemann das Aufkommen des Unterhaltes für die Ehefrau im Rahmen seiner Fähigkeit auferlegt, verpflichtet sie die Ehefrau zum Gehorsam ihm gegenüber durch das Verbleiben und Sich-Aufhalten seinetwegen in der Ehewohnung.
Erhielt eine Frau ihre sofort zu übergebende Brautgabe vollständig, ist sie zum ständigen Bleiben in der Ehewohnung und deren Nicht-Verlassen gehalten, es sei denn, ihr Ehemann erlaubt etwas Anderes. Ausgenommen sind weiterhin die Fälle, in denen sie das Haus verlassen darf, wie etwa zum Besuch ihrer Eltern einmal in der Woche.
Verlässt eine Ehefrau die Ehewohnung und verweigert sie ohne Entschuldigungsgrund die Rückkehr in die Wohnung, ist sie widerspenstig und geht ab dem Datum ihrer Verweigerung der Unterhaltszahlung an sie verlustig.
Und Allah, der Hocherhabene, weiß es am besten!