Rechtsnorm für Tragen des Kopfschleiers nur im Ramadan
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Die muslimische Frau muss sich an den schariatischen Kopfschleier während Ramadan und während der Monate außer Ramadan halten.
Der Monat Ramadan ist der Monat der Buße, der reuigen Zuwendung und der Rückkehr zu Allah, dem Erhabenen. Darin schlägt der Muslim eine neue Seite mit SEINEM Herrn auf. Der Muslim soll diesen Monat als Beginn rechtschaffener Werke betrachten, die ihn den Weg Allahs, des Erhabenen, beschreiten und von Allah SEINE Zufriedenheit mit ihm verleihen lassen.
Auf Grund dessen obliegt dem Muslim, den Allah, der Erhabene, im Monat Ramadan durch Gehorsam IHM gegenüber und durch das Sich-Verpflichten zu SEINEN Anweisungen geehrt hat, das Fortsetzen dessen nach Ramadan, denn zu den Zeichen der Annahme einer guten Tat gehört der Erfolg bei einer weiteren guten Tat.
Und Allah, der Hocherhabene, weiß es am besten!