Gebet eines Einzelnen hinter der Re...

Das Ägyptische Fatwa-Amt

Gebet eines Einzelnen hinter der Reihe

Ihre Frage

h um das Einzelgebet, ob es nämlich erlaubt sei, dass jemand, der hinter einer Gebetsreihe steht, einen Betenden aus der Vorderreihe herauszieht um mit ihm zusammen zu beten.

Antwort

    Das Einzelgebet kommt entweder uneingeschränkt oder eingeschränkt vor. Kommt es uneingeschränkt vor, dann steht es im Gegensatz zum Gemeinschaftsgebet, wie Allahs Gesandter (Allah segne ihn und seine Familie und schenke ihnen Wohlergehen!) in einem von Al-Buchari und Muslim nach einer Aussage von Ibn Umar (möge Allah an beiden Wohlgefallen finden!) überlieferten Hadith sagte: „Das Gemeinschaftsgebet ist um 27 Stufen besser als das Gebet des Einzelnen.“ Versteht man indes unter Einzelgebet das, was in der Frage erwähnt wurde, dann handelt es sich um ein eingeschränktes Gebet für ihn, so dass man sagen kann, es ist das Einzelgebet einer Person hinter der Gebetsreihe. 

    Beruht das Einzelgebet einer Person hinter der Gebetsreihe auf einem Entschuldigungsgrund – wenn man beispielsweise niemanden findet, mit dem man eine Gebetsreihe bilden kann –, dann ist es rechtsgültig. Fällt der Entschuldigungsgrund weg, dann ist es zwar ebenfalls rechtsgültig, allerdings unter dem Aspekt des Unerwünschten. Dies beruht auf einem von Al-Buchari überlieferten Hadith nach einer Aussage von Abu Bakra (möge Allah an ihm Wohlgefallen finden!), dass nämlich dieser zum Propheten Muhammad (Allah segne ihn und schenke ihm Wohlergehen!) gelangte, als dieser sich gerade im Vorbeugen im Gebet befand. Da begab er sich in dieselbe Gebetsstellung, bevor er die Gebetsreihe erreichte. Er teilte dies dem Propheten (Allah segne ihn und schenke ihm Wohlergehen!) mit, worauf dieser sagte: „Möge Allah dein eifriges Bemühen vermehren; wiederhole das Gebet nicht!“ Die Rechtsgelehrten folgern daraus die Nichtverpflichtung zur Wiederholung. Die Aufforderung, die nun aber in einem Hadith von At-Tirmidhi nach einer Aussage von Wabisa Ibn Ma´bad (möge Allah an ihm Wohlgefallen finden!) überliefert ist, dass nämlich Allahs Gesandter (Allah segne ihn und schenke ihm Wohlergehen!) einen Mann sah, der allein hinter der Gebetsreihe betete, worauf er ihn aufforderte das Gebet zu wiederholen. Dies ist indes unter Zusammenbringen beider Belege nichts weiter als wünschenswerterweise.

    Was nun allerdings die Hanbaliten betrifft, so erklären sie das Gebet desjenigen, der ohne Entschuldigungsgrund eine ganze Rak´a hinter der Gebetsreihe allein betet, als nichtig, wobei sie die Aufforderung im Hadith Wabisa in eine Pflichtbeziehung setzen.

    Für den Fall, dass nun jemand keinerlei Platz in einer Gebetsreihe findet, gibt es bei den Rechtsgelehrten in den Rechtsschulen folgende Meinungen:

1. Bei den Malikiten und in einer der zwei Meinungen der Schafiiten – und zwar die, auf die Imam Asch-Schafii hinweist und die im Werk Al-Buwaiti abgefasst ist und die der Richter Abu At-Taijib gewählt hat – gilt, dass eine Einzelperson hinter der Gebetsreihe steht und niemanden herauszieht um niemand anderem den Vorzug der Vorderreihe zu entziehen. Die Malikiten fügen sogar hinzu, dass für den Fall, dass er jemanden herauszieht, der Herausgezogene sich ihm nicht fügen soll, und das ist auch die Meinung von Al-Kamaal Ibn Al-Humaam von den Hanafīten.
2. Was aber die Hanafīten und das Authentische der Schafiiten betrifft, so ist es wünschenswert, dass der Einzelne jemanden aus der Gebetsreihe herauszieht und mit ihm eine neue Reihe bildet, allerdings unter Beachtung, dass derjenige, der herausgezogen wird, damit einverstanden ist. Anderenfalls soll er niemanden herausziehen um Unruhe zu vermeiden.
3. Nach Meinung der Hanbaliten stellt sich der Einzelne rechts neben den Imam, sofern ihm das möglich ist, denn hier ist der Platz, wenn nur einer mit dem Imam das Gebet verrichtet. Wenn ihm dies jedoch nicht möglich ist, dann kann er einen Mann aus der Gebetsreihe darauf aufmerksam machen, damit er neben ihm steht. Sonst betet er allein hinter der Reihe; das Aufmerksammachen durch das Herausziehen ist nicht wünschenswert. Ahmad und Abu Ishaq missbilligen dies, da es eine Verhaltensweise ohne Zustimmung des Herausgezogenen enthält.

    Auf Grund des Erwähnten ergibt sich, dass nach übereinstimmender Meinung der Rechtsgelehrten das Gebet des Einzelnen hinter der Gebetsreihe rechtsgültig ist, wenn es für den Einzelnen keine andere Möglichkeit gibt. Wer von den Rechtsgelehrten erlaubt, dass der Einzelne jemanden aus der Gebetsreihe vor ihm herauszieht, stellt die Bedingung des vorherigen Wissens um die Zustimmung desjenigen, der herausgezogen wird. Deshalb sind wir der Auffassung, dass dies nur auf diesen Fall beschränkt ist. Weiß die Einzelperson, die hinter der Reihe steht, indes nicht, ob derjenige, der herausgezogen werden soll, damit einverstanden ist oder nicht, oder weiß er um dessen Ablehnung, so darf er niemanden herausziehen, und zwar aus Höflichkeit gegenüber der Rechtsschule der anderen Meinung und um Unruhe abzuwenden.

    Und Allah der Hocherhabene weiß es am besten!

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