Vorfinden des Imam im letztem Taschahhud
Ihre Frage
Antwort
Die meisten Gelehrten sind der Auffassung, dass das Gemeinschaftsgebet als solches gültig ist, wenn die hinter dem Imam Betenden unter dessen Gebetsführung einen Teil des Pflichtgebetes erreichen, und sei es auch nur den Schluss des Sitzens vor dem Gebetsende.
Auf Grund dessen und in Beantwortung der Frage gilt Folgendes:
Sie können das Gebet unter der Gebetsleitung des Imams beginnen, auch wenn dieser sich im letzten Taschahhud befindet, und nach überwiegender Meinung der Rechtsgelehrten werden Sie den Lohn für das Gemeinschaftsgebet erhalten.
Aus dem oben Erwähnten ergibt sich die Antwort auf die Frage.
Und Allah, der Hocherhabene, weiß es am besten!