Vorfinden des Imam im letztem Tasch...

Das Ägyptische Fatwa-Amt

Vorfinden des Imam im letztem Taschahhud

Ihre Frage

er Gruppe eine Moschee und fanden den Imam im letzten Taschahhud (letzte Sitzstellung vor Beendigung des rituellen Gebets) vor. Sollten wir nun das Gebet noch unter seiner Gebetsführung beginnen oder ein getrenntes neues Gemeinschaftsgebet verrichten? Denn einige von uns meinten: Ein Gemeinschaftsgebet wird nur mit mindestens einer ganzen Rak´a (Gebetsabschnitt) als Gemeinschaftsgebet anerkannt. Dürfen wir um Ihre Fatwa bitten? Möge Allah Sie belohnen!

Antwort

    Die meisten Gelehrten sind der Auffassung, dass das Gemeinschaftsgebet als solches gültig ist, wenn die hinter dem Imam Betenden unter dessen Gebetsführung einen Teil des Pflichtgebetes erreichen, und sei es auch nur den Schluss des Sitzens vor dem Gebetsende. 

Auf Grund dessen und in Beantwortung der Frage gilt Folgendes:
    Sie können das Gebet unter der Gebetsleitung des Imams beginnen, auch wenn dieser sich im letzten Taschahhud befindet, und nach überwiegender Meinung der Rechtsgelehrten werden Sie den Lohn für das Gemeinschaftsgebet erhalten.

Aus dem oben Erwähnten ergibt sich die Antwort auf die Frage.

Und Allah, der Hocherhabene, weiß es am besten!

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