Fasten an den drei auf den Opfertag...

Das Ägyptische Fatwa-Amt

Fasten an den drei auf den Opfertag folgenden Tagen

Ihre Frage

Weißen Tage, also den 13., 14. und 15. Tag in jedem Monat des islamischen Mondkalenders zu fasten. Wie lautet nun die Rechtsnorm für mein Fasten am 13. Dhu-l-Hiddscha, wobei dieser Tag zu den drei auf den Opfertag folgenden Tage zählt? Es ist dabei zu bemerken, dass ich nicht zu den Pilgern dieses Jahres gehöre.

Antwort

    Allahs Gesandter (Allah segne ihn und seine Familie und schenke ihnen Wohlergehen!) empfiehlt uns die drei Weißen Tage in jedem Monat des islamischen Mondkalenders, den Arafat-Tag (10. Dhu-l-Hiddscha), den Aschura-Tag (10. Muharram) und an einem Tag vor oder nach diesem sowie sechs Tage des Monats Schawwal zu fasten. Er verhieß dem Fastenden eine immense Belohnung. 

    Der Gesandte verbietet uns jedoch an fünf Tagen zu fasten, nämlich am ersten Festtag nach Ramadan, am Tag des Opferfestes und an den drei dem Opferfest folgenden Opfertagen. Er bezeichnete die drei Tage nach dem Opferfest als Tage für Essen und Trinken. Will also jemand die weißen Tage im Monat Dhu-l-Hidscha fasten, so ist es ihm verboten, den 13. Dhu-l-Hiddscha zu fasten, da der Prophet (Allah segne ihn und seine Familie und schenke ihnen Wohlergehen!) das Fasten an diesem Tag verbot. Fastet jemand an diesem Tag, ist sein Fasten so, als ob es nicht stattgefunden hätte.

Und Allah, der Hocherhabene, weiß es am besten!

Dies teilen:

Zusammenhängende Fatwas