Geschlechtsverkehr tagsüber im Monat Ramadan
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Wenn ein Muslim im Ramadan tagsüber mit seiner Ehefrau Geschlechtsverkehr ausübt, ist sein Fasten nicht valid und er muss Sühne leisten und den Tag nachholen.
Es ist überliefert, dass ein Mann zum Propheten (Allah segne ihn und schenke ihm Wohlergehen!) kam und ihm klagte: „O Gesandter Allahs, ich bin zugrunde gegangen!“ Der Prophet fragte: „Was ließ dich zugrunde gehen?“ Der Mann antwortete: „Ich habe tagsüber im Monat Ramadan meiner Frau beigewohnt!“ Allahs Gesandter (Allah segne ihn und schenke ihm Wohlergehen!) fragte: „Kannst du etwas finden, womit du einen Sklaven freikaufst?“ Der Mann entgegnete: „Nein!“ Der Prophet (Allah segne ihn und schenke ihm Wohlergehen!) fragte weiter: „Kannst du zwei Monate hintereinander fasten?“ Der Mann entgegnete: „Nein!“ Der Prophet (Allah segne ihn und schenke ihm Wohlergehen!) fragte: „Kannst du sechzig bedürftige Menschen speisen?“ Der Mann entgegnete: „Nein!“ Dann setzte sich der Mann. Da wurde dem Propheten (Allah segne ihn und schenke ihm Wohlergehen!) eine Schüssel Datteln gebracht und der Prophet sagte: „Gib diese Datteln als Spende!“ Der Mann erwiderte: „Zwischen den beiden Enden der Stadt gibt es keine Familie, die bedürftiger wäre als meine!“ Da lachte der Prophet (Allah segne ihn und schenke ihm Wohlergehen!) und sagte: „Dann gehe und speise damit deine Familie!“
Viele Rechtsgelehrte sind der Meinung, dass die erwähnte Sühne allein dem Ehemann obliegt, und zwar für den Fall, dass der Beischlaf nicht aus Vergisslichkeit hinsichtlich des Fastens durchgeführt wurde, wobei diese gemäß der im oben erwähnten Hadith genannten Reihenfolge geleistet werden muss. Also muss er einen Sklaven freikaufen, wenn er dazu in der Lage ist. Vermag er dies jedoch nicht, muss er zwei aufeinanderfolgende Monate fasten. Ist er dazu ebenfalls nicht fähig, muss er sechzig Bedürftige speisen, wie er seine Angehörigen im Durchschnitt speist.