Rechtsnorm für Kopfschleier im Islam
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Der Kopfschleier einer muslimischen Frau ist Pflicht für jede erwachsene Frau, und zwar ab dem Alter, in dem die Frau ihre Menstruation feststellt. Diese Rechtsnorm ist durch Quran, Hadith und Konsensus der Gelehrten erwiesen. Was den Quran betrifft, so sagt Allah, der Erhabene:
O du Prophet! Sag zu deinen Gattinnen und Töchtern und den Gattinnen der Gläubigen, dass sie etwas von ihrem Obergewand über sich ziehen!"
(Sure 33, Vers 59)
Und in der Sure "Das Licht" sagt der Erhabene:
Und sage zu den gläubigen Frauen, dass sie ihre Blicke senken und ihre Keuschheit wahren und ihre Reize nicht zur Schau stellen, außer was sichtbar ist, und sie ihre Tücher über ihre Brust schlagen und ihre Reize nicht zeigen außer ihren Ehegatten oder ihren Vätern oder den Vätern ihrer Ehegatten oder ihren Söhnen oder den Söhnen ihrer Ehegatten oder ihren Brüdern oder den Söhnen ihrer Brüder oder den Söhnen ihrer Schwestern oder ihren Frauen oder ihren Leibeigenen oder den Gefolgsleuten unter den Männern ohne geschlechtliches Verlangen oder den Kindern, die noch keine Kenntnis von der Blöße der Frauen haben. Und sie sollen ihre Beine nicht so hängen lassen, dass bekannt werde, was sie an ihren Reizen verbergen. Und tut Buße vor Allah all o ihr Gläubigen! Vielleicht seid ihr ja erfolgreich.
(Sure 24, Vers 31)
Was nun aber den Hadith betrifft, so sagte der Prophet (Allah segne ihn und schenke ihm Wohlergehen!) in einem von Abu Dawud überlieferten Hadith: "«O Asma´a! Hat die Frau das Alter der Menstruation erreicht, darf man von ihr nur das und das sehen.» Dabei wies er auf sein Gesicht und seine Hände."
Und entsprechend lautet auch seit eh und je der Konsensus der Muslime und ist von der Religion her zwangsläufig bekannt. Darüber hinaus gilt dies als verbindlich vorgeschriebene Pflicht, die einen Teil der Religion darstellt.
Aus dem oben Erwähnten ergibt sich die Antwort auf die Frage.
Und Allah, der Hocherhabene, weiß es am besten!