Vermieten einer Räumlichkeit als Restaurant, in dem möglicherweise Unmoralisches und Verbotenes vor sich geht
Ihre Frage
Ist nun das Vermieten der Obergeschosse als Restaurants statthaft, wobei zu erwähnen ist, dass darin Unmoralisches in großem Ausmaß vor sich geht, wie dies einige von ihrer Religion her zuverlässige Personen mitgeteilt haben?
Antwort
In der Scharia ist vorgesehen, dass ein Verbot, wenn es nicht ausdrücklich festgelegt ist, zu Gunsten des Erlaubten nicht besteht.
Dementsprechend ist bei allem, für das zwei Verwendungsmöglichkeiten vorhanden sind, irgendein Verfügen über Kauf, Miete und Weiteres statthaft. Der Benutzer trägt die Verantwortung für sein Verfügen. Ist dieses Verfügen für etwas Erlaubtes, so ist es dem Benutzer erlaubt, und ist es etwas Verbotenes, so ist es dem Benutzer verboten.
Aus dem Erwähnten ergibt sich die Antwort auf die gestellte Frage.