Wer hat das Recht auf Namensgebung für den Nachwuchs?
Ihre Frage
Antwort
Zu den Pflichten der Eheleute gehört es in gegenseitigem Einvernehmen und Verständnis zu leben, damit zwischen ihnen Zuneigung und Barmherzigkeit herrschen, gemäß den Worten des Erhabenen:
Und zu SEINEN Zeichen gehört, dass ER euch aus euch selbst Partner erschuf, damit ihr bei ihnen in Ruhe wohnet. Und ER setzte Zuneigung und Barmherzigkeit zwischen euch. Fürwahr! Darin sind gewiss Zeichen für Leute, die nachdenken.
( Sure 30, Vers 21)
Auf der Grundlage dessen und in Beantwortung der Frage gilt Folgendes:
Sind sich die Eheleute hinsichtlich der Namensgebung für ihren Nachwuchs nicht einig, so hat der Ehemann mehr Anspruch auf die Auswahl des Namens für das Neugeborene, egal ob es männlich oder weiblich ist, und zwar entsprechend den Worten des Propheten (Allah segne ihn und schenke ihm Wohlergehen!) im von Abu Dawud in dessen Hadith-Sammlung Band 2, S. 829 überlieferten Hadith: Am Tage der Auferstehung werdet ihr gewiss mit euren Namen und mit den Namen eurer Väter gerufen; so wählt für euch gute Namen aus!
Die Anrede und die Anweisung in diesem Zusammenhang sind an männliche Personen gerichtet, weil nämlich der Vater der Erziehungsberechtigte ist; somit hat er auch das Recht den Namen für das Neugeborene auszuwählen.
Des Weiteren empfehlen wir dem Fragesteller und seiner Ehefrau miteinander im Einvernehmen zu leben um dem Teufel keine Gelegenheit zu geben zwischen sie zu treten.
Und Allah, der Hocherhabene, weiß es am besten!