Zeit des Fastenbrechens im Flugzeug...

Das Ägyptische Fatwa-Amt

Zeit des Fastenbrechens im Flugzeug

Ihre Frage

em ägyptischen Flugzeug von Ägypten nach Kanada. Ein Gelehrter teilte uns mit, dass wir fasten sollen, obgleich das Flugzeug circa elf Stunden flog. Das Flugzeug startete um 13.00 Uhr und wir brachen dann unser Fasten gemäß der Zeit Ägyptens. Das Problem besteht nun darin, dass wir das Fasten brachen, während die Sonne noch schien, und erst am Ende des Fluges, also nach 11 Stunden, unterging. Ich versprach einem Mitglied der Flugzeugbesatzung, dass ich ihm eine Antwort durch Ihre Fatwa geben werde. Wie lautet nun Ihre Meinung?

Antwort

    Der Fastende bricht sein Fasten auf einer Luftreise, wenn die Sonne bei ihm und an der Stelle untergeht, wo er sich befindet. Mithin bricht er sein Fasten weder gemäß der Zeit seines Heimatlandes noch der des Staates, über den er hinwegfliegt, sondern bei völlig erfolgtem Sonnenuntergang vor seinen eigenen Augen.

    Fällt ihm dies schwer, dann soll er ob der mit dem Reisen verbundenen großen Beschwernisse das Fasten abbrechen und nicht, weil der Tag zu Ende gegangen ist.
Bricht er sein Fasten ab, obliegt ihm das Nachholen des von ihm versäumten Fastentages.

    Was aber die Aussagen der Flugkapitäne anbelangt, dass man sein Fasten gemäß der Zeit des Abflugortes oder des Staates bricht, den das Flugzeug gerade überfliegt, ohne den Sonnenuntergang vor sich zu berücksichtigen, so ist das von der Scharia her nicht valid.

    Es kann der Fall eintreten, dass die Sonne untergeht und dann erneut in Richtung Westen ob der Schnelligkeit des Flugzeuges auftauscht. In dieser Situation bricht der Fastende sein Fasten ab, ohne ihr wiederholtes Verschwinden und erneutes Auftauchen zu berücksichtigen.

Und Allah, der Hocherhabene, weiß es am besten!

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