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Das Ägyptische Fatwa-Amt

Dinge, die das Fasten hinfällig machen

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das Fasten hinfällig?

Antwort

    Wer absichtlich tagsüber im Monat Ramadan isst oder trinkt, dessen Fasten wird nach dem Konsens der Gelehrten gebrochen. Er muss gemäß einigen Rechtsschulen diesen Fastentag nachholen, wohingegen er anderen Rechtsschulen nach diesen Tag nachholen und eine Sühne dafür leisten muss. Die Sühne besteht darin, dass er sechzig aufeinanderfolgende Tage fastet oder sechzig Bedürftige speist, falls er das Fasten nicht vermag. Alle Gelehrte sind der einvernehmlichen Meinung, dass derjenige, der absichtlich isst oder trinkt, ob der Verletzung der Unantastbarkeit des Fastens sündig ist.

    Was aber denjenigen betrifft, der versehentlich isst oder trinkt, so wird sein Fasten der malikitischen Rechtsschule nach rechtsungültig, weshalb er den Rest des Tages fasten und später diesen Tag nachholen muss. Bei den anderen Rechtsschulen macht das versehentliche Essen oder Trinken das Fasten nicht hinfällig, wobei man das Fasten nicht nachzuholen braucht und sein Fasten rechtsgültig ist. Und dies ist bei uns die ausschlaggebende Meinung.

    Zu den Dingen, die das Fasten rechtsungültig machen, gehört ebenso der absichtliche Beischlaf tagsüber im Monat Ramadan. Wer dies begeht, der muss gemäß allen Rechtsschulen den Fastentag nachholen und eine Sühne leisten. Obliegt aber die Sühne sowohl dem Ehemann als auch der Ehefrau? Einige Rechtsschulen sind dieser Meinung, wobei andere meinen, dass die Sühne nur dem Ehemann obliegt, wohingegen die Ehefrau nur den Fastentag nachholen muss, obwohl die beiden sich an der Freveltat und Sünde beteiligen.

    Zu den Dingen, die das Fasten rechtsungültig machen, gehört ferner das absichtliche Erbrechen. Alles, was in den Magen gelangt, sei es flüssig oder nichtflüssig, macht das Fasten hinfällig, wobei die Hanafiten und Malikiten das Verbleiben des Nichtflüssigens im Magen voraussetzen.

    Wendet man tagsüber Antimon-Augenpulver an und sollte man dessen Auswirkung oder Geschmack in der Kehle finden, wird das Fasten einigen Rechtsgelehrten zufolge rechtsungültig. Abu Hanifa und Asch-Schafi´i (möge Allah an beiden Wohlgefallen finden!) meinen indes, das Bestreichen der Augen mit Antimon-Augenpulver macht das Fasten nicht hinfällig, auch wenn es tagsüber im Monat Ramadan angewandt wird. Beide bewiesen ihre Lehrmeinung mit einem vom Propheten (Allah segne ihn und seine Familie und schenke ihnen Wohlergehen!) überlieferten Hadith, dass dieser sich die Augen tagsüber im Monat Ramadan mit Antimon zu bestreichen pflegte. Diese Meinung ist bei uns die ausschlaggebende.

    Schließlich gehören auch die Menstruation und das Wochenbett zu den Dingen, die das Fasten hinfällig machen.

Und Allah, der Hocherhabene, weiß es am besten!

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