Spenden für Andere zum Vollziehen v...

Das Ägyptische Fatwa-Amt

Spenden für Andere zum Vollziehen von Hadsch- und Umra-Zeremonien

Ihre Frage

Meine Ehefrau arbeitet und hat ein eigenes Einkommen. Ihr Vater steht in vorgerücktem Alter und ist finanziell nicht in der Lage die Zeremonien des Haddsch und der Umra auszuüben. Auch seine beiden Söhne sind nicht imstande ihn dabei zu unterstützen. Meine Ehefrau möchte nun – mit meinem Einverständnis – ihrem Vater einen ausreichenden Betrag aus ihrem Vermögen bereitstellen, so dass er in die Lage versetzt wird, die Zeremonien des Haddsch und der Umra durchzuführen. Meine Ehefrau und ich sind der Verpflichtung zum Haddsch bereits nachgekommen, Allah sei lobgepriesen! 

    Ist es nun von der Scharia her statthaft, dass der Vater meiner Ehefrau den Haddsch auf deren Kosten durchführt?

Antwort

    Von der Scharia her spricht nichts dagegen, dass der Vater der Ehefrau auf deren Privatkosten den Haddsch und die Umra durchführt. Dies gehört vielmehr zur Güte und Wohltätigkeit und Blutsverwandtschaft. Die Spende eines Geldbetrages für den Haddsch seitens irgendeines Spenders geht unmittelbar in den Besitz des Spendenempfängers über und mit diesem Betrag wird die für den Haddsch geforderte Fähigkeit realisiert, und zwar in Umsetzung folgender Worte des Erhabenen in die Praxis:

    ... Und der Menschen Pflicht gegenüber Allah ist die Pilgerfahrt zum Hause, wer den Weg dorthin ermöglichen kann. Und wer den Islam leugnet, so ist Allah fürwahr der Welten unbedürftig.
(Sure 3, Vers 97).

Aus dem Erwähnten ergibt sich die Antwort auf die Frage.

Und Allah, der Hocherhabene, weiß es am besten!

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