Errichten einer Moschee auf landwirtschaftlich genutzter Parzelle zwecks Listanwendung zum Bauen auf dieser
Ihre Frage
Ist nun das Errichten einer Moschee auf diese Weise von der Scharia her verboten oder erlaubt?
Antwort
Was das Errichten solcher Moscheen ausschließlich zwecks Anwendung von List zum Umgehen der Gesetze, die das Bauen untersagen, und wegen des Errichtens von Wohnhäusern um die Moschee oder um das religiöse Lehrinstitut herum anbelangt, so ist diese Arbeit für Allah unnötig. Und Allah, der Hocherhabene, bedarf dieser Moscheen, mit denen nicht die Zufriedenheit Allahs beabsichtigt ist, überhaupt nicht. So ist diese Arbeit von der Scharia her verboten, denn sie enthält eine verbotene List und Ungehorsam gegenüber der Autorität. Denn Allah ist gut und nimmt ausschließlich Gutes an, wobei man IHN mittels Sünden nicht erreichen kann. So muss die Moschee von diesem landwirtschaftlich genutzten Boden entfernt werden. Ferner darf in ihr kein Gebet verrichtet werden. Der Erhabene sagt:
... Gewiss, eine Moschee, gegründet auf das Fürchten gegenüber Allah vom ersten Tag an, hat mehr Anrecht, dass du darinnen stehst. Darinnen sind Männer, die es lieben, dass sie sich läutern, und Allah liebt die sich Läuternden.
(Sure 9, Vers 108)
Aus dem Erwähnten ergibt sich die Antwort auf die gestellte Frage.
Und Allah, der Hocherhabene, weiß es am besten!