Errichten einer Moschee auf landwir...

Das Ägyptische Fatwa-Amt

Errichten einer Moschee auf landwirtschaftlich genutzter Parzelle zwecks Listanwendung zum Bauen auf dieser

Ihre Frage

Es wurde ein Gesetz für ein Bauverbot auf landwirtschaftlich genutzten Böden erlassen. Einige Bürger greifen nun zum Umgehen des Gesetzes zu einer List und bauen eine Moschee oder ein religiöses Lehrinstitut und darum Häuser.
    Ist nun das Errichten einer Moschee auf diese Weise von der Scharia her verboten oder erlaubt?
 

Antwort

    Was das Errichten solcher Moscheen ausschließlich zwecks Anwendung von List zum Umgehen der Gesetze, die das Bauen untersagen, und wegen des Errichtens von Wohnhäusern um die Moschee oder um das religiöse Lehrinstitut herum anbelangt, so ist diese Arbeit für Allah unnötig. Und Allah, der Hocherhabene, bedarf dieser Moscheen, mit denen nicht die Zufriedenheit Allahs beabsichtigt ist, überhaupt nicht. So ist diese Arbeit von der Scharia her verboten, denn sie enthält eine verbotene List und Ungehorsam gegenüber der Autorität. Denn Allah ist gut und nimmt ausschließlich Gutes an, wobei man IHN mittels Sünden nicht erreichen kann. So muss die Moschee von diesem landwirtschaftlich genutzten Boden entfernt werden. Ferner darf in ihr kein Gebet verrichtet werden. Der Erhabene sagt: 

    ... Gewiss, eine Moschee, gegründet auf das Fürchten gegenüber Allah vom ersten Tag an, hat mehr Anrecht, dass du darinnen stehst. Darinnen sind Männer, die es lieben, dass sie sich läutern, und Allah liebt die sich Läuternden.
(Sure 9, Vers 108)

Aus dem Erwähnten ergibt sich die Antwort auf die gestellte Frage.

Und Allah, der Hocherhabene, weiß es am besten!

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