Gehört das Spenden von Klimaanlagen für eine Moschee zu den zeitlich fortwirkenden Almosen?
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Al-Baidschuri schrieb in seinem juristischen Randkommentar: "Und das zeitlich fortwirkende Almosen gilt bei den Gelehrten als eine religiöse Stiftung, wie Ar-Rafii dies erwähnte." Zitatende.
Einige Gelehrte betrachten das zeitlich fortwirkende Almosen als umfassender als eine religiöse Stiftung, so dass diese dem zeitlich fortwirkenden Almosen eingegliedert wird.
Auf Grund dessen und in Beantwortung der Frage gilt Folgendes:
Es handelt sich beim Spenden von Klimaanlagen für eine Moschee um eine religiöse Stiftung für jene Moschee und gehört zu den zeitlich fortwirkenden Almosen. Deshalb soll der Spender bei seinem Spenden eine der Stiftungsphrasen aussprechen, wie etwa "Ich errichte dies und das als eine religiöse Stiftung für die Moschee Soundso" oder Ähnliches.
Und Allah, der Hocherhabene, weiß es am besten!