Ramadan-Zelte
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Die Rechtsnorm für diese Ramadan-Zelte wird gemäß dem bestimmt, was in ihnen unternommen wird. Enthalten sie, was den Menschen nützt und ihnen Gutes und Vorteilhaftes bringt oder besteht dabei eine Zusammenarbeit in Güte und Fürchten gegenüber Allah, sind sie von der Scharia her erlaubt und es spricht nichts gegen sie.
Sind sie aber erfüllt von Unmoral, verbotenen Dingen, Entblößung weiblicher Reize oder zu Gelüste hervorrufendem Sich-Vermengen von Männern und Frauen und umfassen sie unnütze Angelegenheiten, sind sie von der Scharia her verboten.
Und Allah, der Hocherhabene, weiß es am besten!