Pollution tagsüber im Ramadan
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Allah, der Erhabene, machte SEINEN anbetend Dienenden das Fasten zur Pflicht. Entsprechend lauten im ehrwürdigen Koran die Worte Allahs, des Erhabenen:
...Wer also von euch den Monat zugegen ist, der soll in ihm fasten...
(Sure 2, Vers 185)
Das Fasten gehört zu den Anbetungshandlungen, die ganz allein Allah, dem Erhabenen, zustehen. Und außer IHM kennt niemand die Belohnung für den Fastenden.
Den Menschen überkommen Vergesslichkeit, Fehler und Schlaf, während Allah, den Hocherhabenen, weder Schlummer noch Schlaf ergreift. Zur Barmherzigkeit Allahs, des Erhabenen, gegenüber SEINEN Geschöpfen gehört es, dass ER sie von ihren Vergehen wie Fehler oder Vergesslichkeit oder von dem, wogegen sie Abneigung empfinden, befreit. Der Gesandte Allahs Muhammad (Allah segne ihn und schenke ihm Wohlergehen!) legte dar, dass das Schreiben der Schreibfeder beim Schlafenden ausgesetzt wird; in einem edlen Hadith des Propheten heißt es: „Das Schreiben der Schreibfeder wird bei dreien ausgesetzt: Beim Jungen, bis er die Geschlechtsreife erreicht, beim Schlafenden, bis er aufwacht, und beim Geistesverwirrten, bis er wieder zu sich kommt.“ Auf dieser Grundlage erklären wir, dass das Schreiben der Schreibfeder beim Schlafenden ausgesetzt ist und dieser somit nicht für das, was er während des Schlafens tut, bestraft wird und dem Fastenden, der während seines Fastens tagsüber im Ramadan eine Pollution hat, kein Vergehen angerechnet wird und er deshalb nichts nachzuholen braucht.