Rechtsnorm für Menstruationsverhind...

Das Ägyptische Fatwa-Amt

Rechtsnorm für Menstruationsverhinderungsmittel-Einnahme einer Frau, damit ihr das Fasten möglich wird

Ihre Frage

truationsverhinderungsmittel einnehmen, damit ihr das Fasten im Ramadan möglich wird?

Antwort

    Zu den festgelegten Rechtsnormen in der Scharia gehört, dass eine Muslimin ihr Fasten im Ramadan abbrechen muss, wenn ihre Periode einsetzt; denn das Abbrechen des Fastens steht ihr in Fällen von Erschöpfung und körperlichen Störungen, die mit der Menstruation eng verbunden sind, zu. Deshalb beauftragt sie die Scharia mit dem Abbrechen des Fastens. Dies ist eine Erleichterung von Allah, dem Erhabenen, und eine Barmherzigkeit von IHM, dem Gepriesenen.
    Was aber viele Frauen machen, dass sie sehr wenig essen oder nur sehr wenig Flüssigkeit zu sich nehmen und sich dann dessen den restlichen Tag enthalten, so widerspricht diese Angelegenheit der Weisheit der ehrwürdigen Scharia hinsichtlich der Erleichterung für die Frau sowie deren Bewahrung ihrer physischen und psychischen Gesundheit. Von ihr wird gefordert, dass sie das Fasten ganz selbstverständlich während ihrer Menstruation abbricht und es keinen Einwand gegen diese und keine Klage über diese gibt, zumal sie ja diese Tage nachholt, und zwar gemäß einem von Al-Buchari und Muslim nach einer Aussage von der "Mutter der Gläubigen" A`ischa (möge Allah an ihr Wohlgefallen finden!) überlieferten Hadith, dass diese sagte: "Wir waren davon zur Zeit des Gesandten Allahs (Allah segne ihn und seine Familie und schenke ihnen Wohlergehen!) betroffen, und wir wurden zum Nachholen des Fastens und nicht zum Nachholen des Gebets aufgefordert." 

    Was nun aber die Einnahme von Medikamenten und Tabletten betrifft, die die Menstruation bis nach Ramadan verzögern und den Frauen das Vollenden des ganzen Monats ohne Abbruch erlauben, so spricht von der Scharia her nichts dagegen, so dass ihr Fasten rechtsgültig ist. Die Frau darf zu diesen Mitteln unter der Bedingung greifen, dass die Ärzte feststellen, dass das Einnehmen dieser Tabletten weder jetzt noch in Zukunft zur Beeinträchtigung der Gesundheit der Frau führt. Ruft deren Einnahme eine Schädigung hervor, so ist sie von der Scharia her verboten. Denn in der Scharia ist vorgesehen, dass es weder das Erleiden noch das Zufügen eines Schaden gibt.

    Darüber hinaus gehört das Bewahren der Gesundheit zu den notwendigen Zielen der islamischen Scharia. Und wenn auch das Einnehmen dieser Mittel von der Scharia her zulässig ist, werden doch die Zufriedenheit einer muslimischen Frau mit dem Willen Allahs und ihre demütige Ehrfurcht vor dem, was Allah, der Erhabene, für sie an Menstruation und an Pflicht zum Abbrechen des Fastens während dieser Zeit vorherbestimmt hat, reichhaltiger und großartiger belohnt.

Und Allah, der Hocherhabene, weiß es am besten!

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