Spekulation an der Börse
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Die Zusammenarbeit mit der Börse ist von der Scharia her zulässig, solange man das Handeln und nicht das Spiel mit den Märkten beabsichtigt, unter der Bedingung, dass die Aktivität der Firma statthaft ist und die Firma feste und bekannte Aktiva und Wertpapiere hat. Werden diese Bedingungen erfüllt, dann gelten Ihre Gelder von der Scharia her als erlaubt und es spricht nichts dagegen, denn die Börse stellt grundsätzlich einen Finanzierungssektor dar und nicht einen Markt zum Glücksspiel. Derjenige, der ihr beabsichtigtes Ziel ändert, wird hinsichtlich der Scharia als sündig betrachtet.
Und Allah, der Hocherhabene, weiß es am besten!