Behauptungen einiger neuerer Gruppi...

Das Ägyptische Fatwa-Amt

Behauptungen einiger neuerer Gruppierungen

Ihre Frage

nbsp; Ich komme aus Sri Lanka. Es gibt bei uns Menschen, die sich "Leute des Quran und des Hadithes" oder "Anhänger des Monotheismus" nennen. Sie haben folgende Prinzipien:
1. Leugnen der Beweiskraft von Konsensus und Analogieschluss.
2. Meinung der Nicht-Zulässigkeit der Übernahme der Entscheidungen einer der vier sunnitischen oder anderer Rechtsschulen. Sie verpflichten jedes Individuum zum selbstständigen Bemühen um Entscheidungsfindung, auch dann, wenn es sich um jemanden handelt, der die arabische Sprache nicht kennt.
3. Sie vertreten die Meinung der Nicht-Beweisführung mittels Worten der Prophetengefährten (möge Allah an ihnen Wohlgefallen finden!), weil sie – wie sie behaupten – dem Quran und der Sunna des Propheten (Allah, der Erhabene, segne ihn und seine Familie und schenke ihnen Wohlergehen!) widersprechen.

Antwort

    Es ist nicht richtig diese falschen Aussagen den Sunniten zuzuschreiben, weder den Anhängern des Hadithes noch denen, die mittels selbstständiger Bemühungen zu einer Entscheidung gelangt sind, und schon gar nicht irgendeiner der anerkannten islamischen Rechtsschulen. Die muslimischen Gelehrten sind vielmehr der einhelligen Meinung, dass der Konsensus eine eindeutige Beweisführung ist, der man nicht widersprechen darf. Dies stellt die Identität des Islam dar. Man drückt das mit den folgenden Worten aus: "Es ist von der Religion her zwangsläufig bekannt". Der Beweis dafür sind die Worte des Erhabenen: 

Und wer dem Gesandten entgegenwirkt, nachdem ihm die Rechtleitung klar geworden ist, und einem anderen Weg als dem der Gläubigen folgt, dem kehren WIR zu, dem er sich zugekehrt hat, und WIR setzen ihn der Hölle aus, und sie ist ein schlimmer Bestimmungsort!
(Sure 4, Vers 115)

    Beweis sind ferner die sich wiederholenden Überlieferungen vom Propheten (Allah segne ihn und seine Familie und schenke ihnen Wohlergehen!), dass die muslimische Gemeinschaft sich in keinerlei Irrtum einig sein werde.
    Auch sind die Rechtsgelehrten, auf die man sich stützt, über die Beweiskraft des Analogieschlusses unter den für dessen geltenden und in den Werken der Grundlagen der islamischen Rechtslehre erwähnten Bedingungen einhelliger Meinung. Einige Rechtsgelehrte erließen sogar eine Fatwa, dass für den Fall des Errichtens einer religiösen Stiftung für Rechtsgelehrte die Leugner des Analogieschlusses nicht dazu gehören werden.
    Was nun aber die Aussage mit der Auferlegung des selbstständigen Bemühens um eine Entscheidungssfindung als eine Pflicht für jedes Individuum, auch wenn dieses des Arabischen unkundig ist, zusammen mit dem Verbot der Übernahme der Entscheidungen einer der vier sunnitischen oder anderer Rechtsschulen betrifft, so gilt das als eine Art Narrheit, die einer vernünftigen Person zuzuschreiben nicht richtig ist. Ferner ist die Beauftragung einer Person aus der breiten Masse sich um eine selbstständige Entscheidungsfindung zu bemühen genauso wie die Beauftragung eines bettlägerigen chronisch Leidenden zu fliegen. Es geht um eine Beauftragung mit etwas, das man nicht vermag. Fügt man noch das Verbot der Übernahme der Entscheidungen einer der vier befolgten sunnitischen Rechtsschulen hinzu, so führt diese Angelegenheit zur Zerstörung der Grundregeln des Islam unter dem Namen des Islam und zur Vernachlässigung der Sunna unter dem Vorwand des Festhaltens an ihr. In diesem Fall müssen die Gelehrten einschreiten um diesen blindwütigen Aufstand aus der Welt zu schaffen, der diese falschen Aussagen verbreitet und der, wenn der diesen ständig Wiederholende sich über den wahren Sachverhalt dieser Angelegenheit und das Resultat dieses Geredes informieren würde, diesem das Missbilligen dessen und das Befreien davon ermöglichen würde, sofern er aufrichtig ist und das Ehren Allahs beabsichtigt.
    Was aber die Beweiskraft der Aussagen der Prophetengefährten im Falle unterschiedlicher Meinung betrifft, so ist das ein Punkt der Meinungsverschiedenheit unter den Gelehrten, und die Diskussion darüber ist umfangreich in den Büchern der Grundlagen der islamischen Rechtslehre dargelegt. Ein Muslim muss sich jedoch nach den Gefährten des Gesandten Allahs (Allah segne ihn und seine Familie und schenke ihnen Wohlergehen!) richten; denn sie sind diejenigen, die Allah, der Erhabene, als Gefährten des Besten SEINER Schöpfung, des Propheten Muhammad (Allah segne ihn und seine Familie und schenke ihnen Wohlergehen!) ausgewählt hat. Sie sind die Träger der Religion und Übermittler der Scharia. Ihr Vorwurf, dass sie dem Quran und der Sunna vorsätzlich widersprächen, ist eine Art schlechtes Benehmen gegenüber diesen ehrwürdigen Menschen (möge Allah an ihnen Wohlgefallen finden!). Man sagt, wenn man über sie gut denken will: "Das ist das Maß an Wissen des Soundso." Oder: "Vielleicht ist ihm nicht der und der Hadith zu Ohren gekommen." Oder: "Der und der Hadith ist bei ihm (möge Allah an ihm Wohlgefallen finden!) nicht authentisch."
    Darüber hinaus ist es Pflicht für einen Muslim, der Allah, den Erhabenen, und SEINEN Gesandten (Allah segne ihn und seine Familie und schenke ihnen Wohlergehen!) liebt und darauf bedacht ist der wahren Religion zu folgen, dass er seine Religion nicht von jedem Menschen annimmt und sein Ohr nicht jedem leiht, der da lebt und webt und nicht kompetent ist über die Scharia zu sprechen. Vielmehr ist es so, wie Imam Muhammad Ibn Sirin (Allah erbarme SICH seiner!) gesagt hat: "Dieses Wissen ist fürwahr eine Religion. So schaut euch den gut an, von dem ihr eure Religion annehmt!"
Und Allah, der Hocherhabene, weiß es am besten!

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