Außerehelicher Geschlechtsverkehr e...

Das Ägyptische Fatwa-Amt

Außerehelicher Geschlechtsverkehr eines Ehemannes mit einer verheirateten Frau

Ihre Frage

ußerehelichen Geschlechtsverkehr mit einer verheirateten Frau in einem Land, das den außerehelichen Geschlechtsverkehr nicht gesetzlich bestraft. Wie kann er nun Buße tun? Und muss das Scharia-Strafrecht für außerehelichen Geschlechtsverkehrs gegen ihn angewandt werden, damit er bereut?

Antwort

    Abu Huraira (möge Allah an ihm Wohlgefallen finden!) berichtete in einem von Al-Buchari und Muslim überlieferten Hadith, dass dieser Allahs Gesandten (Allah segne ihn und seine Familie und schenke ihnen Wohlergehen!) Folgendes sagen hörte: "Jedem in meiner Gemeinschaft wird verziehen außer denen, die offen Sünden begehen. Dazu gehört, dass ein Mann nachts etwas begeht und es wird Morgen, und Allah hielt ihn verborgen; dann sagt er: «O Soundso! Gestern habe ich dies und das gemacht.» Als er schlief, hielt sein Herr ihn verborgen und am nächsten Morgen enthüllte er sich selbst." 

    Wer also eine Sünde begeht, wobei Allah ihn abschirmt, der soll sich selbst nicht bloßstellen, weil zu den Eigenschaften Allahs, des Erhabenen, das Verdecken des Unmoralischen gehört, dessen Aufdecken als Undankbarkeit gegenüber dieser Gunst und Verachtung des Verdeckens durch Allah, den Gepriesenen, betrachtet wird. Deshalb muss der Sündige sich in Buße Allah, dem Erhabenen, zuwenden, indem er dieser Sünde entsagt, ihr Begehen bereut und sich fest dazu entschließt, diese Sünde nicht wieder zu begehen. Er soll ferner Allah vermehrt um Vergebung bitten, denn Allah, der Erhabene, verlangt nicht von jedem, der eine unter Scharia-Strafrecht gestellte Sünde begeht, sich selbst unter dieses Strafrecht zu stellen. Er ist vielmehr aufgefordert, sich selbst abzuschirmen. Diese Strafrechtsbestimmungen der Scharia gehören zu den Privilegien des Staatsoberhauptes oder des dafür Verantwortlichen.
    In einem von Abu Dawud und An-Nasa`i überlieferten Hadith heißt es: Als Ma´iz Ibn Malik unerlaubten Geschlechtsverkehr mit einem Mädchen getrieben hatte, gab ihm Hazzal die Anweisung, zum Propheten (Allah segne ihn und seine Familie und schenke ihnen Wohlergehen!) zu gehen. Er ging zu ihm und bekannte sich bei ihm viermal zum Begehen dieser Sünde. Da gab der Prophet (Allah segne ihn und seine Familie und schenke ihnen Wohlergehen!) die Anweisung, ihn zu steinigen und sagte zu Hazzal: «Hättest du ihn abgeschirmt, wäre es besser für dich gewesen.»"

Und Allah, der Hocherhabene, weiß es am besten!

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