Kaufen einer Wohnung via Bank

Das Ägyptische Fatwa-Amt

Kaufen einer Wohnung via Bank

Ihre Frage

Wie lautet die Rechtsnorm für das Kaufen einer Wohnung via Bank, dass also der Käufer die Anzahlung der Wohnung leistet und die Bank anstelle von ihm den Rest bezahlt und ihn diesen in Raten gegen einen vereinbarten Aufschlag zahlen lässt?

Antwort

    In der Scharia ist vorgesehen, dass der Kauf sowohl per sofortige als auch per gestundete Zahlung mit einer festgelegten Zeitspanne durchaus rechtens ist. Auch der Preisaufschlag als Gegenleistung für die festgelegte Zeitspanne ist von der Scharia her nach Auffassung der überwiegenden Mehrheit der Rechtsgelehrten gestattet, da es sich um einen Wiederverkauf mit Gewinnangabe handelt. Es stellt ein ganz normales, von der Scharia her erlaubtes Geschäft dar, bei dem es zulässig ist, einen Preisaufschlag als Vergütung für einen Zeitaufschub zur Bedingung zu erheben, denn der Zeitaufschub ist zwar kein realer Geldbetrag, aber der Preis wird beim Wiederverkauf mit Angabe des Gewinns deswegen aufgeschlagen, so dass beide Parteien darüber gegenseitiges Einverständnis erzielen und kein Anlass zum Verbot besteht. Das Ziel besteht in der Deckung eines Bedarfs der Menschen dafür, und zwar sowohl für Verkäufer als auch für Käufer.

    Im vorliegenden Fall ist die Bank gleichwertig mit einem Vermittler respektive Zwischenhändler, der die zum Kauf stehende Ware erwirbt und realiter oder legal besitzt. Dann kauft sie der Käufer von ihr auf Ratenbasis mit einem Preisaufschlag als Gegenleistung für einen festgelegten Zeitaufschub. Dies ist von der Scharia her statthaft, auch wenn es "Kredit" respektive "Anleihe" genannt wird, weil es sich realiter um einen Ratenkauf handelt, und zwar gemäß dem folgenden feststehenden Rechtsgrundsatz: Wenn eine Handelsware vermittelt wird, gibt es keinen Wucherzins (Ribā).

Und Allah, der Hocherhabene, weiß es am besten!

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