Zakat auf eine Parzelle, die seitens deren Besitzers zwecks Investition unbenutzt gelassen wird
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Solange die erwähnte Parzelle für die Bebauung vorgesehen ist und noch keinen Ertrag gebracht hat, ist die Zakat darauf erst vorgeschrieben, wenn sie verkauft und ihr Erlös für die Dauer eines Jahres aufbewahrt wird. Die Höhe der Zakat beträgt dann ein Viertel vom Zehnten, also 2,5 %. Wenn die Parzelle verkauft und ihr Erlös unmittelbar danach ausgegeben wird, das heißt vor Ablauf eines Jahres, dann ist nichts an Zakat zu entrichten.
Aus dem oben Erwähnten ergibt sich die Antwort auf die Frage.
Und Allah der Hocherhabene weiß es am besten!