Rückforderung zustehenden Geldes

Das Ägyptische Fatwa-Amt

Rückforderung zustehenden Geldes

Ihre Frage

b ich meinem Schwager 1.000 ägyptische Pfund, damit er eine Goldkette kauft. Bis jetzt hat er die Kette nicht gekauft. Nun will er mir nur die 1.000 Pfund geben, wobei zu erwähnen ist, dass er mittels dieses Betrags Gewinne in seinem Handel erzielte. Ist das von der Scharia her zulässig?

Antwort

Wenn es sich so verhält, wie in der Frage geschildert, dass die Fragestellerin vor sechs Jahren ihrem Schwager den genannten Betrag gab um eine Goldkette zu kaufen und er diese bis jetzt nicht kaufte, muss der Schwager der Fragerstellerin das Gewicht an Gold, das vor sechs Jahren für 1.000 Pfund gekauft werden sollte, oder den Gegenwert dieses Gewichts gemäß dem heutigen Preis zurückzahlen.

Aus dem Erwähnten ergibt sich die Antwort.

Und Allah, der Hocherhabene, weiß es am besten!
 

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