Rechtsnorm für das Geben eines gesa...

Das Ägyptische Fatwa-Amt

Rechtsnorm für das Geben eines gesamten Opfertiers als Almosen

Ihre Frage

ge geht um die Zulässigkeit des Gebens eines gesamten Opfertiers ohne Verzehr davon als Almosen.

Antwort

Das Essen vom Opfertier ist keine Pflicht, sondern bei den meisten Gelehrten wertfrei, und zwar gemäß einem von der Mutter der Gläubigen A`ischa (möge Allah an ihr Wohlgefallen finden!) und von Anderen bei Al-Buchari und Muslim überlieferten Hadith, als nämlich einige zum Propheten (Allah segne ihn und seine Familie und schenke ihnen Wohlergehen!) sagten: "Du hast verboten, dass man das Opfertierfleisch nach den drei Festtagen verzehrt." Da erwiderte er: "Ich habe euch dies zu Gunsten der Anklopfenden verboten (Damit sind die auf Hilfe angewiesenen Beduinen gemeint, die nach Medina kamen, so dass man aus Mitleid mit ihnen für sie viel vom Fleisch als Almosen gab); so esst davon und spart auf und gebt Almosen!" Dafür gibt es auch noch andere Hadithe, weswegen die meisten Gelehrten diese Anweisungen als empfehlenswert oder als wertfrei betrachteten, weil nämlich diese Anweisungen nach dem Verbot kamen. 

Man kann als Beweis auch anführen, was Allahs Gesandter (Allah segne ihn und seine Familie und schenke ihnen Wohlergehen!) in einem von Ahmad, Muslim und At-Tirmidhi überlieferten und von Letzterem für authentisch erklärten Hadith nach einer Aussage von Sulaiman Ibn Buraida und dessen Vater sagte: "Ich habe euch stets verboten, vom Fleisch eines Opfertieres länger als drei Tage zu essen, damit der Wohlhabende Nicht-Wohlhabende ausreichend versorgt. Esst nun, was euch gutdünkt und gebt zu essen und spart auf!" So gehört das Verknüpfen einer Angelegenheit mit der freien Wahl zu den Indizien, die diese Angelegenheit von der unerlässlichen Pflicht ausnehmen.

Auf Grundlage des oben Erwähnten darf man das gesamte Schlachtopfer ohne davon etwas verzehrt zu haben als Almosen geben.

Und Allah der Hocherhabene weiß es am besten!
 

Dies teilen:

Zusammenhängende Fatwas