Ihre Frage
n geht die Sonne in den südostasiatischen Ländern vor den im Nahen Osten und in Afrika liegenden islamischen Ländern auf. Falls das Sehen der Mondsichel für den Monat Dhu-l-Hiddscha in einem der islamischen Länder festgestellt wird, die mit uns – den Bürgern in Südostasien – an einem Teil der Nacht teilhaben, wie Ägypten und Saudi-Arabien, übernehmen wir dieses Sehen und bestimmen demgemäß die Opferfesttage. So beginnen bei uns die Opferfesttage früher als bei Ihnen und wir verrichten ungefähr vier Stunden vor Ihnen das Opferfestgebet und sprechen Takbir (Aussprechen der Worte Allahu Akbar und andere bestimmten Formulierungen) aus und opfern. Wenn es sich so verhält und wir am Opferfesttag nach Beendung des Festgebets und dessen Ansprache in unserem Land das Opfertier schlachten, wird das als Schlachtopfer vor dessen Zeitpunkt betrachtet? Dürfen wir also unmittelbar nach dem Festgebet und dessen Ansprache in unserem Land schlachten oder müssen wir warten und nach Ihrem Festgebet und dessen Ansprache schlachten?
Antwort
Das Schlachten unmittelbar nach dem Festgebet bei Ihnen ist von der Scharia her zulässig, genau so wie Sie das Fasten mit dem Sonnenuntergang gemäß der Zeit Ihres Landes und nicht gemäß der Zeit Ägyptens, Saudi-Arabiens oder Anderen brechen und das Morgengebet bei der Morgendämmerung bei Ihnen verrichten und nicht auf die Morgendämmerung in anderen Ländern warten usw.
Und Allah der Hocherhabene weiß es am besten!