Rituelle Waschung bei Harninkontine...

Das Ägyptische Fatwa-Amt

Rituelle Waschung bei Harninkontinenz-Kranken

Ihre Frage

idet nach dem Urinieren eine halbe Stunde an Harninkontinenz. Außerdem leidet er an Madhi (Austritt des Präejakulats) und Waddi (Absonderung einer Flüssigkeit durch die Prostata nach dem Urinieren), und zwar ein oder zwei Stunden nach Vollzug der rituellen Waschung und des rituellen Gebets.

Antwort

Wenn es sich so verhält, wie in der Frage geschildert, darf der Fragesteller die rituelle Waschung und dann das Gebet verrichten, bevor er uriniert, so dass keine posturinale Harninkontinenz vorliegt. Vermag er das nicht, darf er urinieren und dann warten, bis die Zeitspanne, in der sich die Harninkontinenz ereignet, vergangen ist und danach die rituelle Waschung und das Gebet verrichten, wobei ihm kein Vorwurf zu machen ist, wenn ihm das Gemeinschaftsgebet entgeht. Bleibt aber die Harninkontinenz bis zum nächsten Pflichtgebet, steht es ihm zu, die rituelle Waschung und das rituelle Gebet zu verrichten, selbst wenn während des Gebets Urin austritt. 

Was aber den Austritt des Präejakulats und Prostatasekrets nach dem Verrichten des Gebets betrifft, so muss der Fragesteller die betroffene Stelle reinigen und dann die rituelle Waschung verrichten, falls er beten will.

Aus dem Erwähnten ergibt sich die Antwort auf die gestellte Frage, falls es sich so verhält, wie in der Frage geschildert.

Und Allah der Hocherhabene weiß es am besten!
 

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