Rechtsnorm für das Einpflanzen eine...

Das Ägyptische Fatwa-Amt

Rechtsnorm für das Einpflanzen eines befruchteten Eies in die Gebärmutter einer Ehefrau nach Scheidung oder Ableben des Ehemannes

Ihre Frage

n befruchtete bei seiner Ehefrau ein Ei und sie lagerten es in einer Befruchtungsbank. Danach trennten sie sich per Scheidung. Die Frau möchte nun nach der Scheidung das befruchtete Ei in ihre Gebärmutter einpflanzen. 


Zweitens: Ein Ehemann befruchtete bei seiner Ehefrau ein Ei und sie lagerten es in einer Befruchtungsbank. Danach verschied der Ehemann und die Frau möchte nun jenes Ei in ihre Gebärmutter einpflanzen.
Die Fragestellerin bittet für beide Fälle um eine Scharia-Norm.
 

Antwort

    Von der Scharia her ist es für eine Ehefrau nicht statthaft zu versuchen ein Ei in ihre Gebärmutter einzupflanzen, wenn das befruchtete Ei von einer anderen Frau stammt. Dabei ist es unerheblich, ob die Befruchtung durch ihren Ehemann oder durch irgendeinen anderen stammt. Und es ist ebenfalls unerheblich, ob das Ei von einer fremden Frau oder einer weiteren Ehefrau ihres eigenen Gatten stammt.
    Die Islamische Forschungs-Akademie veröffentlichte am 29.3.2001 unter der Nummer 1 eine Entscheidung, dass es von der Scharia her absolut verboten ist irgendeine Gebärmutter zu leihen. 

    Ebenso wurde entschieden, dass das Einpflanzen des Spermas eines Ehemannes in die Gebärmutter seiner Ehefrau nach dessen Ableben von der Scharia her verboten ist, denn nach seinem Ableben gilt sie nicht mehr als seine Gattin, sondern als Außereheliche, da ja der Tod die Verbindung zwischen ihnen beendet. Weiterhin waren zeitgenössische Rechtsgelehrte während der Erforschung dieses Themas "Leihmütter" während eines der Seminare der Islamischen Organisation für Medizinwissenschaften (IOMS) der einmütigen Auffassung, dass dies rechtsverbindlich verboten ist.

Auf Grund des oben Erwähnten und in Beantwortung der Frage gilt also Folgendes:

     Einer unwiderruflich geschiedenen Ehefrau ist es nicht erlaubt ein von ihrem vormaligen Ehemann befruchtetes Ei in ihre Gebärmutter einzupflanzen, da die Ehebeziehung mit der unwiderruflichen Scheidung endet. Wenn die Scheidung widerrufen werden kann, spricht von der Scharia her nichts dagegen, dass während der Wartezeit in die Gebärmutter der Ehefrau ein vom in Scheidung lebenden Ehemann befruchtetes Ei eingepflanzt wird – allerdings unter der Bedingung, dass der Ehemann, der das Ei befruchtete, damit einverstanden ist –, da ja die Ehebeziehung während der Wartezeit rechtmäßig noch besteht.

    Ebenso ist es von der Scharia her nicht erlaubt, dass nach dem Ableben eines Ehemannes das von seinem Sperma befruchtete Ei in die Gebärmutter der Witwe eingepflanzt wird, weil mit seinem Ableben die Ehebeziehung nicht mehr besteht.

Aus dem Erwähnten ergibt sich die Antwort auf die Frage.
Und Allah, der Hocherhabene, weiß es am besten!

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