Künstliche Befruchtung und Leihmutt...

Das Ägyptische Fatwa-Amt

Künstliche Befruchtung und Leihmutterschaft

Ihre Frage

riatische Rechtsnorm für die sogenannte künstliche Befruchtung, das Retortenbaby und die Leihmutterschaft?

Antwort

    Gegen das Zeugen durch das Einnisten des Samens des Ehemannes außerhalb der Gebärmutter und das Wieder-Einnisten in die Gebärmutter der Ehefrau ist von der Scharia her nichts einzuwenden, wenn man absolut gewiss ist, dass die Eizelle wirklich von der Ehefrau sowie der Samenfaden von deren Ehemann stammen und die Befruchtung außerhalb der Gebärmutter dieser Ehefrau vollzogen wurde und die befruchtete Eizelle wieder in die Gebärmutter dieser Ehefrau ohne Vertauschen oder Vermischung mit Samenspenden eines anderen Menschen eingenistet wird und es einen dringenden medizinischen Notfall gibt, wie etwa eine Krankheit bei der Ehefrau oder beim Ehemann, die eine Zeugung verhindert, oder wenn die Ehefrau ausschließlich durch diese Maßnahme schwanger wird und dies durch einen bewanderten zuverlässigen Facharzt unternommen wird.

    Was aber die Leihmutterschaft betrifft, so ist sie von der Scharia her verboten und untersagt. Die Islamische Forschungs-Akademie hat am 29.3.2001 unter der Nummer 1 einen Beschluss veröffentlicht, dass es von der Scharia her verboten ist irgendeine Gebärmutter zu leihen. Außerdem sind die zeitgenössischen Rechtsgelehrten der einvernehmlichen Meinung, dass dies von der Scharia her verboten ist, zumal es mit dem Vorhandensein einer dritten Partei unmöglich ist, die wahre Mutter des Babys absolut zu bestimmen: Kommt dies eher der Frau zu, von der die Eizelle stammt, von der das Baby die Form annimmt und deren genetische Eigenschaften es trägt? Oder kommt dies eher der Leihmutter zu, in deren Gebärmutter der Embryo wächst und sich entwickelt, bis er ein ausgewachsenes Baby wird?

    Das, was daraus an großem Durcheinander und an Konflikten resultiert, widerspricht dem Ziel der Scharia, das sich in Disziplin, Stabilität von Angelegenheiten und Beilegen respektive Begrenzen von Konflikten nach besten Kräften darstellt.

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