Gehört die Tante meiner Mutter mütterlicherseits zu den zum Heiraten verwehrten Personen?
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Es ist in der Scharia vorgesehen, dass zu den ob der Verwandtschaft oder der Abstammung zum Heiraten verwehrten Frauen die Zweige der Großväter und -mütter nur dann gehören, falls sie sich lediglich um einen Grad entfernen, nämlich die Tanten väterlicherseits und die Tanten mütterlicherseits, egal ob sie leibliche Schwestern oder Halbschwestern der Mutter sind, sowie die Tante großväterlicherseits oder die Tante großmütterlicherseits und sogar in aufsteigender Linie, und zwar auf Grund der Worte des Erhabenen:
Verboten sind euch eure Mütter, eure Töchter, eure Schwestern...
(Sure 4, Vers 23)
Das Wort "die Tante väterlicherseits" umfasst die Schwester des Vaters und die Schwester des Großvaters und sogar in aufsteigender Linie, wie auch das Wort "die Tante mütterlicherseits" die Schwester der Mutter und die Schwester der Großmutter und sogar in aufsteigender Linie umfasst. Darüber besteht Konsensus. (Abdu-l-Hamid, Muhammad Muhji-d-Din: Al-Ahwalu-sch-schachsija (Personenstandsangelegenheiten), S. 45, Auflage des Verlags Daru-l-kitabu-l-Arabi / Kuwaitische Rechtsenzyklopädie, Bd. 36, S. 212).
In Beantwortung der Frage und auf Grund dessen gehört die Tante der Mutter mütterlicherseits, das heißt die Schwester der Großmutter, egal ob diese leibliche Schwester oder Halbschwester ist, von der Scharia her zu den zum Heiraten verwehrten Personen und es ist einem nicht erlaubt, sie zu heiraten.
Und Allah der Hocherhabene weiß es am besten!