Rückenmarktransplantation

Das Ägyptische Fatwa-Amt

Rückenmarktransplantation

Ihre Frage

ria her zulässig, eine Rückenmarktransplantation ob der Markverpflanzung durchzuführen, wobei zu erwähnen ist, dass das Mark kein Organ, sondern eine Masse darstellt, die der Körper nach deren Spenden auf natürlichem Wege wiedererzeugt?

Antwort

    Von der Scharia her spricht nichts gegen die Durchführung einer Rückenmarktransplantation, und zwar analog zur Zulässigkeit der Blutspende, denn beide (Mark und Blut) werden vom Spenderkörper nach dem Spenden ersetzt, wobei die Blutspende zulässig ist, falls das Retten von Leben oder die Heilung eines Organs davon abhängt. Die Zulässigkeit gilt ebenso – bei einigen Hanafiten –, wenn davon eine Beschleunigung des Heilungsprozesses abhängig ist.

Aus dem Erwähnten ergibt sich die Antwort auf die gestellte Frage.

Und Allah der Hocherhabene weiß es am besten!

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