Rückenmarktransplantation
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Von der Scharia her spricht nichts gegen die Durchführung einer Rückenmarktransplantation, und zwar analog zur Zulässigkeit der Blutspende, denn beide (Mark und Blut) werden vom Spenderkörper nach dem Spenden ersetzt, wobei die Blutspende zulässig ist, falls das Retten von Leben oder die Heilung eines Organs davon abhängt. Die Zulässigkeit gilt ebenso – bei einigen Hanafiten –, wenn davon eine Beschleunigung des Heilungsprozesses abhängig ist.
Aus dem Erwähnten ergibt sich die Antwort auf die gestellte Frage.
Und Allah der Hocherhabene weiß es am besten!