Brechen eines Gelübdes

Das Ägyptische Fatwa-Amt

Brechen eines Gelübdes

Ihre Frage

sagt: Ich bin eine verheiratete Frau. Vor meiner Heirat legte ich ein Gelübde ab, dass ich jährlich in den beiden Monaten Radschab und Scha´baan montags und donnerstags um Allahs willen faste. In allen Jahren vor meiner Ehe erfüllte ich - Allah sei Dank - mein Gelübde. Nach der Heirat war ich manchmal gezwungen, an einigen dieser Tage nicht zu fasten, und zwar wegen der Schwangerschaft, des Stillens und des Nichtzustimmens meines Ehemanns. Nun bitte ich um die Rechtsnorm dafür. Und wie lautet die Rechtsnorm, falls mein Ehemann dieses Fasten ablehnt? Muss ich also ob der Einhaltung des Gelübdes fasten oder meinem Ehemann gehorchen und nicht fasten?

Antwort

Allah der Hocherhabene gibt die Anweisung zur Einhaltung des Gelübdes. Legt also jemand ein Gelübde ab, ist er diesem verpflichtet und muss er es einhalten, und zwar auf Grund der Worte des Hocherhabenen:

Alsdann sollen sie ihren Zustand der während des Weihezustands gebotenen eingeschränkten Körperpflege beenden und ihre Gelübde erfüllen und den Lauf um die altehrwürdige Ka´ba vollziehen.
(Sure 22, Vers 29)

    Ebenso sagte Allahs Gesandter (Allah segne ihn und seine Familie und schenke ihnen Wohlergehen!) in einem von Al-Buchari nach einer Aussage von A`ischa (möge Allah an ihr Wohlgefallen finden!) veröffentlichten Hadith: "Wer gelobt, Allah gehorsam zu sein, der soll IHM gehorsam sein. Und wer gelobt, Allah auflehnend ungehorsam zu sein, der soll IHM nicht auflehnend ungehorsam sein." Dies gilt, wenn man die Erfüllung des Gelübdes vermag, sonst nicht, und zwar auf Grund der Worte des Erhabenen:

Allah mutet einer Seele nur deren Leistungsvermögen zu ...
(Sure 2, Vers 286)

    Und auch auf Grund der Worte des Gesandten Allahs (Allah segne ihn und schenke ihm Wohlergehen!): "Wer ein Gelübde abgelegt und es nicht näher bestimmt hat, für den ist die Sühne dafür genauso wie die Sühne für einen Schwur. Und wer ein Gelübde abgelegt hat und dann dessen Erfüllung nur unter größten Schwierigkeiten vermag, für den ist die Sühne dafür genauso wie die Sühne für einen Schwur."

Aus dem Erwähnten ergibt sich die Antwort.

Und Allah der Hocherhabene weiß es am besten!

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