Durchführung der Sterilisation für ...

Das Ägyptische Fatwa-Amt

Durchführung der Sterilisation für den Fall des Befürchtens eines ob der Schwangerschaft entstehenden Schadens

Ihre Frage

Ich bin eine an Nierenentzündung leidende Frau und ich habe sechsmal die Schwangerschaft abbrechen lassen. Die Ärzte erwarten, dass auch eine nochmalige Schwangerschaft möglicherweise Nierenversagen verursacht. Ist es mir gestattet eine Sterilisation durchzuführen?

Ich bitte um Darlegung der schariatischen Rechtsnorm dafür.

Antwort

    Sterilisieren ist von der Scharia her verboten, falls daraus die Unfähigkeit nochmal zu gebären resultiert, sofern keine Notwendigkeit dafür vorliegt. Dies gilt ob der Bedeutung der Zeugungsbeendigung, was zur Aufhebung der Notwendigkeit zur Erhaltung der Nachkommenschaft führt, die wiederum eine der fünf Notwendigkeiten bildet, die der Islam zu den grundlegenden Zielen erhebt. Liegt indes dafür ein dringender Grund vor, dass man also etwa Angst vor dem Zugrundegehen des Lebens der Ehefrau hat, falls die Schwangerschaft weiter fortgesetzt wird, oder es eine erbliche Krankheit gibt, deren Übertragung auf das Baby befürchtet wird, ist die Sterilisation zulässig.
    Entscheidungsträger dafür ist ein vertrauenswürdiger Facharzt. Entscheidet er, dass die endgültige Sterilisation die einzige Lösung für diese Frau darstellt, so ist es zulässig und es wird weder der Fragestellerin noch dem Arzt sündhaftes Vergehen angerechnet, solange in der Sterilisation per se keine Gefährlichkeit besteht.

Auf Grund dessen und in Beantwortung der Frage gilt Folgendes:

    Wenn es sich so verhält, wie in der Frage geschildert, darf die Fragestellerin die Sterilisation unter Zuhilfenahme eines Facharztes und unter den erwähnten Bedingungen durchführen.
Und Allah der Hocherhabene weiß es am besten!

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