Rechtsnorm für Orthodontie

Das Ägyptische Fatwa-Amt

Rechtsnorm für Orthodontie

Ihre Frage

Ich bin ein Mädchen und leide am Vorhandensein von vorstehenden Eckzahnen, besonders beim Lachen, was für mich ein seelisches Leiden verursacht, so dass ich deswegen das Lachen manchmal vermeide. Ist nun die Zufluchtnahme zur Orthodontie zwecks Zahnkorrektur von der Scharia her verboten oder erlaubt?

Antwort

     Allah erschafft den Menschen und ehrt ihn gegenüber den gesamten Geschöpfen. Der Hochgepriesene gibt ferner die Anweisung SEINE Schöpfung nicht in einer Weise zu ändern, die auf Widerstand gegen das hinweist, was Allah der Erhabene vorherbestimmte und entschied. Vielmehr lässt ER dies zu den Untaten des Satans zählen. Der Erhabene sagt:

... und ich werde ihnen gewiss befehlen, und dann werden sie ganz gewiss die Schöpfung Allahs verändern." Und wer sich den Satan an Stelle von Allah als beschützenden Freund nimmt, der hat ja bereits einen offensichtlichen Verlust erlitten.
                                                                                                                       (Sure 4, Vers 119)

    Darüber hinaus sagte Allahs Gesandter (Allah segne ihn und schenke ihm Wohlergehen!) in einem von Al-Buchari und Muslim nach einer Aussage von Abdullah Ibn Mas´ud (möge Allah an ihm Wohlgefallen finden!) überlieferten Hadith: "Allah verflucht die Tätowiererinnen und die Tätowierten und diejenigen, die Haare auszupfen, und diejenigen, die Zähne um der Schönheit willen feilen, sowie diejenigen, die Allahs Schöpfung verändern."Diese Äußerung bekam eine Frau aus dem Stamm Banu Asad zu hören, die Umm Ja´qub genannt wurde. Sie kam und sagte: "Ich habe erfahren, dass du diese und jene verflucht hast." Er entgegnete: "Und warum soll ich nicht diejenigen verfluchen, die Allahs Gesandter (Allah segne ihn und schenke ihm Wohlergehen!) verflucht hat? Und dies befindet sich doch im Offenbarungsbuch Allahs des Hochmajetätischen!"   Das Verfluchen ist der Ausschluss aus Allahs Barmherzigkeit und gilt ausschließlich für eine Todsünde.

    Es ist in der Scharia vorgesehen, dass Schaden abgewandt werden muss, und zwar gemäß den Worten des Propheten (Allah segne ihn und schenke ihm Wohlergehen!) in einem von Ahmad, Ibn Madscha, Al-Hakim und Anderen überlieferten Hadith: "Es gibt kein Schadenerleiden und kein Schadenzufügen – unabhängig davon, ob man einen Vorteil daraus gewinnt oder nicht."

    Auf Grund dessen wird die Orthodontie nicht als Veränderung der Schöpfung Allahs angesehen, unter der Bedingung, dass sie unter Aufsicht eines muslimischen Arztes vorgenommen wird.

     In Beantwortung der Frage gilt Folgendes: Die Fragestellerin darf die Orthodontie durchführen lassen.

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