Rechtsnorm für Schröpfen
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Das Schröpfen gehört zu den Angelegenheiten, die in der Scharia erlaubt sind und zur Zeit des Gesandten Allahs (Allah segne ihn und schenke ihm Wohlergehen!) vorgenommen und von diesem nicht missbilligt wurden.
Allahs Gesandter (Allah segne ihn und schenke ihm Wohlergehen!) ließ sich sogar selbst schröpfen. Das Schröpfen wird auch Aderlass genannt. Sie stellt eins der Heilverfahren dar, das bis vor kurzem angewandt wurde. Das ägyptische Fatwa-Amt rät, dass man sich zu zuverlässigen Ärzten begibt und diese um deren Meinung bittet und sich deren Ratschlägen diesbezüglich verpflichtet.
Und Allah der Hocherhabene weiß es am besten!