Vorziehen des Sa´i (Laufen zwischen...

Das Ägyptische Fatwa-Amt

Vorziehen des Sa´i (Laufen zwischen den Hügeln Safa und Marwa) seitens des Tamattu´-Pilgers (desjenigen, der zuerst die Umra während der Hadsch-Monate und im selben Jahr den Hadsch durchführt)

Ihre Frage

ie Rechtsnorm für das Vorziehen des Sa´i seitens des Tamattu-Pilgers.

Antwort

     Zu den Bedingungen des Sa´i gehört, dass er nach einem validen Tawaf (Umlaufen der Ka´ba) ausgeübt wird, selbst wenn es sich dabei gemäß den Hanafiten und Malikiten um einen freiwilligen Tawaf handelt. Sie erwähnten dies als Berücksichtigung der Reihenfolge hinsichtlich des Sa´i. Die Malikiten unterscheiden dahingegen zwischen Bedingung und Pflicht bei der Ausübung des Tawaf vor dem Sa´i. Sie sagen also: Es ist eine Bedingung, dass man den Tawaf durchführt, und zwar irgendeinen Tawaf, selbst wenn es sich um einen freiwilligen Tawaf handelt, damit der Sa´i rechtsgültig wird. Aber bei diesem Vorziehen des Sa´i muss der Tawaf Pflicht sein, wobei man beim Fassen der Absicht berücksichtigen respektive davon überzeugt sein muss, dass er eine Pflicht darstellt, wobei bei den Malikiten der Ankunfts-Tawaf eine Pflicht darstellt. Somit ist die Ausübung des Sa´i vor dem Stehen in der Arafat-Ebene und nach dem Ankunfts-Tawaf rechtsgültig.

    Wenn nun ein Pilger nach einem freiwilligen Tawaf den Sa´i ausübt, so ist er gemäß den Hanafiten nicht dafür zu tadeln.

    Bei den Malikiten gilt hingegen wie Folgendes: Handelt es sich beim Tawaf um einen freiwilligen oder beabsichtigt der Pilger die Ausübung eines freiwilligen Tawafs respektive irgendeinen Tawaf, wobei er nichts bestimmt, oder glaubt er, es sei keine Pflicht, dann muss der Pilger den Tawaf erneut ausüben und es für den Fall der Pflicht auch als Pflicht beabsichtigen und dann den-Sa´i erneut ausüben, solange er sich noch in Mekka befindet. Falls er aber schon heimgefahren ist, muss er ein Opfertier schlachten.

    Die Schafi´iten und Hanbaliten sind der Meinung, dass es sich um eine Bedingung handelt, den Sa´i nach einem Tawaf – sei es ein vorgeschriebener Tawaf oder der Ankunfts-Tawaf – auszuüben, wobei die Trennung nur schadet, falls man zwischen Ankunfts-Tawaf und Sa´i in der Arafat-Ebene steht. Steht man zwischen Tawaf und Sa´i in der Arafat-Ebene, genügt ihm der Sa´i nur nach dem Ifada-Tawaf. Als Beweis dafür führen sie an, was der Prophet (Allah segne ihn und seine Familie und schenke ihnen Wohlergehen!) tat, dass er nämlich den Sa´i nach dem Tawaf durchführte. Ebenso sagte der Gesandte Allahs (Allah segne ihn und seine Familie und schenke ihnen Wohlergehen!) in einem von Muslim überlieferten Hadith: "Übernehmt eure Zeremonien [von mir]!"

    Von ´Ata´, dem Zahirit Dawud und einigen Hadith-Wissenschaftlern wurde überliefert, dass das Umlaufen der Ka´ba nicht unbedingt vorangestellt werden muss. In einer Überlieferung von Ahmad heißt es: "Läuft ein Pilger versehentlich zwischen Safa und Marwa, bevor er die Ka´ba umlaufen hat, genügt ihm das." Sie führten auch an, was Usama Ibn Scharik (möge Allah an ihm Wohlgefallen finden!) in einem von Abu Dawud überlieferten authentischen Hadith sagte: Ich ging mit dem Propheten (Allah segne ihn und schenke ihm Wohlergehen!) zum Haddsch, wobei die Leute zu ihm kamen. Wenn jemand zu ihm sagte: "O Gesandter Allahs, ich bin zwischen Safa und Marwa gelaufen, bevor ich um die Ka´ba lief." Oder: "Ich habe etwas vorher oder etwas nachher getan.", pflegte er zu sagen: "Es ist nichts dagegen einzuwenden. Es gibt nur etwas gegen jemanden einzuwenden, der einen Muslim ohne Recht verleumdet. Gegen diesen gibt es etwas einzuwenden und er wird untergehen."

    Die meisten Gelehrten haben es so gedeutet, was in diesem Hadith steht, nämlich die Worte: "Ich bin zwischen Safa und Marwa gelaufen, bevor ich um die Ka´ba lief." Sie legten das wie folgt aus: "Ich bin nach dem Ankunfts-Tawaf und vor dem Ifada-Tawaf (eine Elementarpflicht) zwischen Safa und Marwa gelaufen."

    Auf Grund des Erwähnten darf der Tamattu´-Pilger den Sa´i vor dem Ankunfts-Tawaf ausüben. Falls er hingegen den Sa´i vor dem Tawaf ausübt und dann heimfährt, sind wir der Meinung, dass es ihm, so Allah will, genügt, und zwar auf Grund der wörtlichen Bedeutung des von Abu Dawud überlieferten erwähnten Hadithes und in Übernahme der Erlaubnis, die einige Gelehrten dafür erteilten.

Und Allah der Hocherhabene weiß es am besten!

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