Ermitteln der Gebetsrichtung beim rituellen Gebet
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Zu den Bedingungen der Rechtsgültigkeit des rituellen Gebets gehört das Einnehmen der Gebetsrichtung, und zwar auf Grund der folgenden Worte Allahs des Erhabenen:
Wir sehen bisweilen das Hin- und Herwenden deines Gesichtes gen Himmel. Nun aber wenden WIR dich ganz gewiss in eine Gebetsrichtung, mit der du zufrieden bist. Wende also dein Gesicht in Richtung auf die Haram-Moschee! Und wo immer ihr seid, wendet euer Gesicht in Richtung auf sie!...
(Sure 2, Vers 144)
Jeder muss sich selbst oder mit Hilfe erfahrener Leute um das Feststellen der Gebetsrichtung bemühen.
Befindet sich jemand an einem Platz, an der er unfähig ist, die Gebetsrichtung genau festzulegen, muss er sich nach bestem Können darum bemühen, sie zu bestimmen, und entsprechend seiner auf diesem Bemühen beruhenden Urteilsfindung beten.
Es stimmt, dass die richtige Gebetsrichtung dadurch erreicht wird, dass man sein linkes Ohr auf den Punkt des Sonnenaufgangs richtet, wobei dies allerdings nicht für ganz Ägypten gilt, sondern nur etwa bis zur Provinz Al-Minja, so dass man abweichend davon weiter südlich sich mehr gen Osten wenden soll.
Und Allah der Hocherhabene weiß es am besten!