Sterilisation ob eines gesundheitlichen Hindernisses
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Das Sterilisieren ist von der Scharia her verboten, falls daraus die Unfähigkeit nochmals zu entbinden resultiert, sofern keine Notwendigkeit dafür vorliegt. Dies ist wegen der Bedeutung der Unterbrechung der Zeugung, was zur Aufhebung der Notwendigkeit zur Erhaltung der Nachkommenschaft führt, die wiederum eine der fünf Notwendigkeiten bildet, die der Islam zu den grundlegenden Zielen erhob.
Liegt indes für eine Sterilisation ein dringender Grund vor, wie zum Beispiel, dass man den Verlust des Lebens der Ehefrau befürchtet, wenn die Schwangerschaft weiter fortgesetzt wird. Entscheidungsträger dafür ist ein vertrauenswürdiger Arzt. Entscheidet er also, dass eine Sterilisation die einzige Lösung für diese Frau darstellt, so ist es zulässig und es wird der Fragestellerin kein sündhaftes Vergehen angerechnet.
Und Allah der Hocherhabene weiß es am besten!