Erfüllen von Rückforderungsrechten ...

Das Ägyptische Fatwa-Amt

Erfüllen von Rückforderungsrechten zu Gunsten deren Berechtigten

Ihre Frage

r (Allah erbarme SICH ihrer!) in Rente gegangen war, empfing sie regelmäßig festes Altersruhegeld mittels Scheckkarte für einen Bankautomaten. Nach ihrem Ableben informierte ich die Rentenversicherungsanstalt durch Senden einer Kopie der Sterbeurkunde. Nach einer gewissen Zeit entdeckte ich, dass die Rente immer noch auf das Bankkonto meiner Mutter überwiesen wurde. Da hob ich die vorhandene Summe ab. Habe ich nun das Recht, dieses Geld an mich zu nehmen, wobei zu erwähnen ist, dass ich in finanziellen Schwierigkeiten stecke und dieses Geld dringend brauche? Und wie lautet die Rechtsnorm hinsichtlich der Beträge, die ich vorher erhielt und ausgab?

Antwort

Solange Sie kein Recht auf die Rente Ihrer Mutter haben, dürfen Sie sie nicht an sich nehmen, selbst wenn Sie sich in finanziellen Schwierigkeiten befinden. Sie sind ebenso dazu verpflichtet, das zu errechnen, was Sie davon widerrechtlich an sich nahmen und ausgaben, und es entweder soweit möglich an die Rentenversicherungsanstalt zurückzuerstatten oder den Armen und Bedürftigen zukommen zu lassen.

Und Allah der Hocherhabene weiß es am besten!
 

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