Säumen einer über der Kleidung des Weihezustands genähten Tasche
Ihre Frage
Er fragt nun: Ist die Benutzung dieser Erfindung innerhalb der Haram-Moschee und woanders im Weihezustand zulässig, obwohl bei deren Herstellung Garn benutzt wird?
Antwort
Zu den Elementarpflichten des Haddsch gehört das Eintreten in den Weihezustand. Die ehrwürdige Scharia stellt Regeln für die Weihezustandskleidung eines Pilgers in seinem Haddsch oder in seiner Umra fest. Zu diesen Regeln gehört, dass die Kleidung nicht genäht sein darf. Ein genähtes Kleidungsstück bedeutet hier das für das Tragen im Normalfall hergestellte und für einen bestimmten Körperteil zugeschnittene, wobei man Garn oder ihm Vergleichbares benutzt.
Das, wonach der Fragesteller in der Frage fragt und was nicht als zugeschnittene Kleidung, sondern als Tasche für das Tragen persönlicher Sachen und Anderes angesehen wird, gehört nicht zu den verbotenen genähten Kleidungsstücken, so dass man es sowohl in der Haram-Moschee als auch woanders benutzen darf.
Und Allah der Hocherhabene weiß es am beste!