Rechtsnorm für Abspielen von Quran-Kassetten zu offiziellen Arbeitszeiten
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Der Wahrhafte, Segensreiche und Erhabene sagt:
Und wenn der Quran vorgetragen wird, dann hört ihm zu und horcht hin; vielleicht wird euch ja Erbarmen gewährt!
(Sure 7, Vers 204)
Abdu-l-Dschabbaar Ibn Ahmad sagte in seinem Werk Fawa`idu-l-Quran (Vorzüglichkeiten des Quran): "Die Polytheisten pflegten oftmals Lärm und Tumult zum Trotz zu machen, um die Leute davon abzubringen, der Quran-Rezitation zuzuhören."
Spielen aber einige Muslime Quran-Kassetten während ihrer Arbeit und ihrer Beschäftigung mit dieser Arbeit ab, ohne das Ablassen vom Zuhören seiner selbst oder anderer Zuhörenden zu beabsichtigen, so spricht von der Scharia her nichts dagegen.
Aus dem Erwähnten ergibt sich die Antwort auf die Frage.
Und Allah der Hocherhabene weiß es am besten!