Freiwilliger zusätzlicher Haddsch in Verbindung mit Darlehnstilgung
Ihre Frage
Ich bitte nun um eine Darlegung, ob es mir gestattet ist, den Haddsch mit meiner Mutter zu unternehmen, oder ob ich meinem Onkel mütterlicherseits den Rest zurückgeben muss, zumal er mir mitteilte, er brauche das Geld.
Antwort
Wenn es sich so verhält, wie in der Frage geschildert, dass sowohl der Fragesteller im letzten Jahr als auch seine Mutter vor vier Jahren der Verpflichtung zum Haddsch nachkamen, besteht zur Tilgung der Schulden mehr Anlass als zur Ausübung eines zusätzlichen freiwilligen Haddsch, zumal der Onkel des Fragestellers sein Geld benötigt und er diesen davon in Kenntnis setzte. Das heißt, die Rückzahlung der Schulden hat Vorrang vor dem zusätzlichen freiwilligen Haddsch.
Aus dem Erwähnten ergibt sich die Antwort.
Und Allah der Hocherhabene weiß es am besten.