Freiwilliger zusätzlicher Haddsch i...

Das Ägyptische Fatwa-Amt

Freiwilliger zusätzlicher Haddsch in Verbindung mit Darlehnstilgung

Ihre Frage

Der Fragesteller teilt Folgendes mit: Ich habe von meinem Onkel mütterlicherseits ein Gebäude gegen einen Betrag in Höhe von 275.000 Pfund gekauft, wobei ich davon 100.000 Pfund als Anzahlung leistete und noch monatlich 10.000 Pfund bezahle. Nun bleiben noch 115.000 Pfund. Ich möchte in diesem Jahr den Haddsch zusammen mit meiner Mutter unternehmen, was ungefähr 70.000 Pfund kostet, wobei zu erwähnen ist, dass ich sowohl im letzten Jahr als auch mit meiner Mutter vor vier Jahren den Haddsch ausübte und mein Onkel mütterlicherseits den restlichen Betrag benötigt und diesen von mir mehrmals verlangt, denn er hat das Ruhealter erreicht und sein Ruhealtersgeld wird seinen Erfordernissen nicht gerecht. 

    Ich bitte nun um eine Darlegung, ob es mir gestattet ist, den Haddsch mit meiner Mutter zu unternehmen, oder ob ich meinem Onkel mütterlicherseits den Rest zurückgeben muss, zumal er mir mitteilte, er brauche das Geld.

Antwort

    Wenn es sich so verhält, wie in der Frage geschildert, dass sowohl der Fragesteller im letzten Jahr als auch seine Mutter vor vier Jahren der Verpflichtung zum Haddsch nachkamen, besteht zur Tilgung der Schulden mehr Anlass als zur Ausübung eines zusätzlichen freiwilligen Haddsch, zumal der Onkel des Fragestellers sein Geld benötigt und er diesen davon in Kenntnis setzte. Das heißt, die Rückzahlung der Schulden hat Vorrang vor dem zusätzlichen freiwilligen Haddsch. 

    Aus dem Erwähnten ergibt sich die Antwort.

    Und Allah der Hocherhabene weiß es am besten.
 

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